Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld (Krankenkassenrecht)
Hallo, ich wäre sehr dankbar für eine Information.
ich war dieses Jahr schon mehr als 6 Wochen an einem Hüftgelenkleiden erkrankt und habe nach diesen 6 Wochen von der Krankenkasse für eine Woche Krankengeld erhalten. Zwischendurch konnte ich wieder arbeiten, hatte aber am 2.4. solche Schmerzen, dass ich zum Arzt ging. An diesem Tag kam aber der Arzt aus dem Urlaub zurück und die Praxis war brechend voll. Ich ging heim und am nächsten Morgen wieder hin und wurde am 3.4. rückwirkend ab 02.04. krankgeschrieben. Jetzt zahlt die Krankenkasse erst ab 4.4. Krankengeld mit der Begründung, Krankengeldanspruch bestehe erst ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Ist das korrekt?
Danke.