Re: Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ja, das ist korrekt. Siehe §46 Sozialgesetzbuch Fünf.
§ 46
Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.
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