Re: Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld (Krankenkassenrecht)

Info, Freitag, 25.05.2007, 19:24 (vor 6392 Tagen) @ Werner

Hallo,

ja, das ist korrekt. Siehe §46 Sozialgesetzbuch Fünf.

§ 46
Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht

1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,

2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.

......


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