Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld (Krankenkassenrecht)

Werner, Freitag, 25.05.2007, 14:24 (vor 6392 Tagen)

Hallo, ich wäre sehr dankbar für eine Information.
ich war dieses Jahr schon mehr als 6 Wochen an einem Hüftgelenkleiden erkrankt und habe nach diesen 6 Wochen von der Krankenkasse für eine Woche Krankengeld erhalten. Zwischendurch konnte ich wieder arbeiten, hatte aber am 2.4. solche Schmerzen, dass ich zum Arzt ging. An diesem Tag kam aber der Arzt aus dem Urlaub zurück und die Praxis war brechend voll. Ich ging heim und am nächsten Morgen wieder hin und wurde am 3.4. rückwirkend ab 02.04. krankgeschrieben. Jetzt zahlt die Krankenkasse erst ab 4.4. Krankengeld mit der Begründung, Krankengeldanspruch bestehe erst ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Ist das korrekt?
Danke.

Re: Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld

Info, Freitag, 25.05.2007, 19:24 (vor 6392 Tagen) @ Werner

Hallo,

ja, das ist korrekt. Siehe §46 Sozialgesetzbuch Fünf.

§ 46
Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht

1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,

2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.

......

Re: Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld

Torsten, Freitag, 25.05.2007, 19:25 (vor 6392 Tagen) @ Werner

Es ist völlig korrekt. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung. Ausnahme: stationäre Behandlung, da besteht sofort Anspruch.

Re: Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld

Werner, Samstag, 26.05.2007, 08:28 (vor 6391 Tagen) @ Torsten

Hallo,
ich bedanke mich für die Auskünfte.

Re: Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld

ricardo @, Freitag, 04.07.2008, 12:55 (vor 5986 Tagen) @ Torsten

Hallo.
Ab wann zahlt die Krankenkasse. Zählen die 6 Wochen, die der Arbeitgeber zahlt "am Stück" oder auf das ganze Jahr gerechnet?

Re: Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld

Torsten, Freitag, 04.07.2008, 20:37 (vor 5986 Tagen) @ ricardo

Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für max. 6 Wochen wegen der gleichen Erkrankung, dh Vorerkrankungen werden angerechnet. Sind Sie also mehrmals wegen ein und derselben Diagnose arbeitsunfähig, werden die Tage bzw. Wochen auf die Lohnfotzahlungsdauer angerechnet,

Re: Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld

ricardo @, Montag, 07.07.2008, 20:14 (vor 5983 Tagen) @ Torsten

Danke Torsten, für die Info.
MfG Ric

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