Re: Krankenkassenwechsel nicht möglich? (Krankenkassenrecht)

Torsten, Mittwoch, 30.05.2007, 16:51 (vor 6387 Tagen) @ bender

Wann haben Sie ihr 23. Lebensjahr vollendet? Sie haben innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall des Anspruchs auf Familienversicherung die Möglichkeit, eine freiwiillige KV zu beantragen. Dies können Sie bei jeder Kasse (wenn innerhalb der letzten 18 Monate keine eigene Mitgliedschaft bestand). Ist diese 3-Monatsfrist verstrichen, tritt die "Versicherungspflicht für Nichtversicherte" in kraft. Zuständig wäre dann tatsächlich die AOK.


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