Krankenkassenwechsel nicht möglich? (Krankenkassenrecht)
Moin, habe folgendes Problem:
ich beginne ab 1.8.07 eine Berufsausbildung und muss bis dato meine Krankenkasse bzw. Krankenversicherung wählen bzw. wechseln. Im Juni 06 hab ich mein Abi gemacht und war seitdem ausbildungssuchend bis ich glücklicherweise dieses Jahr eine Ausbildung bekommen habe.
Bisher war ich bei meinen Eltern in der Familienversicherung bei der AOK versichert, aber vor 2 Tagen meldet sich dann die AOK und sagt, dass ich mittlerweile nicht mehr in der Familienversicherung versichert bin, da ich 23 geworden bin und eine Ausbildung beginne. Des weiteren sagten sie, dass es versäumt wurde mich früher zu benachrichtigen (wobei ich schon fast glaube, dass dies mit Absicht passierte) und ich mich mittlerweile nur noch in einer Versicherungsnachfrist befinde, also nicht mehr „richtig“ oder „offiziell“ versichert bin.
Jetzt, habe ich das Problem, dass ab dem 1.6. gar nicht mehr versichert bin, also auch die Nachfrist nicht mehr gilt, und für Juni und Juli eine Privatversicherung beantragen muss, bis meine Ausbildung anfängt und ich wieder gesetzlich versichert werden kann.
Nun sagt die AOK bin ich nach einem neuen Gesetz vom 1. April 2007 gesetzlich dazu verpflichtet, mich bei der letzten Versicherung zu versichern, bei der ich vorher versichert war. Wenn ich mich aber für die 2 Monate bei der AOK privat versichere muss ich ab Ausbildungsbeginn aber bei der AOK für weitere 18 Monate bleiben, was ich nicht will, allein schon aus dem Grund, weil sich mich quasi zwingen bei ihnen zu bleiben.
Hoffe mir kann jemand helfen…
Danke schon mal im Voraus!
Re: Krankenkassenwechsel nicht möglich?
Wann haben Sie ihr 23. Lebensjahr vollendet? Sie haben innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall des Anspruchs auf Familienversicherung die Möglichkeit, eine freiwiillige KV zu beantragen. Dies können Sie bei jeder Kasse (wenn innerhalb der letzten 18 Monate keine eigene Mitgliedschaft bestand). Ist diese 3-Monatsfrist verstrichen, tritt die "Versicherungspflicht für Nichtversicherte" in kraft. Zuständig wäre dann tatsächlich die AOK.
Re: Krankenkassenwechsel nicht möglich?
Ich bin am 10.5.07 23 geworden und habe in den letzten 18 Monaten keine eigene Mitgliedschaft gehabt, da ich in der Familienversicherung meiner Eltern versichert war.
Kann ich jetzt frei entscheiden, welche Krankenkasse ich für die 2 Monate Privatversicherung (Juni und Juli 07) und dann ab dem 1.8 als gesetztliche Krankenversicherung für die Ausbildung wähle?
Habe bei der Barmer nachgefragt, die sagen ich könne wählen, die Techniker Krankenkasse wiederrum sagt, ich könne dies nicht.
Re: Krankenkassenwechsel nicht möglich?
Sie können jetzt - mit Antragsdatum vor dem 9.8.2007 - die freiwillige Krankenversicherung (rückwirkend ab 10. Mai 2007) bei jeder beliebigen Krankenkasse beantragen - sind dann natürlich an diese Kasse auch 18 Monate gebunden.
Re: Krankenkassenwechsel nicht möglich?
Also könnte ich dann jetzt einen Antrag bei der Technischen Krankenkasse stellen, um bei dieser dann die nächsten 2 Monate privat und ab dem 1.8.07 wieder gesetzlich versichert zu sein?
Gibt es denn dazu eine rechtliche Regelung? Da die AOK ja auf dem Standpunkt beruht, dass ich bei ihr weiterversichert sein muss, gemäß einem neuen Gesetz ab 1. April 2007.
Ich bin halt kein Experte für solche Angelegenheiten.
Danke schon einmal für die schnellen und hilfreichen Antworten!
Re: Krankenkassenwechsel nicht möglich?
Der Antrag müsste rückwirkend zum 10.05.07 gestellt werden. Sie sind dann freiwillig versichert, nicht privat;) Das vermeidet Missverständnisse bei Gesprächen mit Kassenmitarbeitern.
Viel Erfolg!