Re: zurück in die PKV nach Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)
Sie müssen in den letzten 3 Kalenderjahren jeweils über der Jahresentgeldpflichtgrenze liegen. Dies schaffen Sie wohl in 2007 aufgrund Ihrer Arbeitslosigkeit nicht! Deshalb GKV-Pflicht bis 2010!
Sollte dies dennoch möglich sein, weit über 50 Tsd in 2007 zu verdienen, kommt es auf die Berücksichtigung der Geschäftsführertätigkeit an - diese wird aber nach der Auslegung der Gesetzeslage durch die GKVen nicht als Angestelltentätigkeit angerechnet, was sie ja auch wegen SV-Freiheit nicht ist. Bei einem sehr hohen Jahresgehalt in 2007 könnten Sie immerhin 2008 wieder in die PKV!
Denn: Bei Arbeitslosigkeit wird kein fiktives EInkommen angenommen wie z.B. bei Krankengeldbezug oder im Mutterschutz. Übrigens: Mit Einführung des PKV-Basistarifs 2009 wird es noch bizarrer: Dann wären Sie bei Arbeitslosigkeit in der PKV geblieben, aber bei Arbeitswiederaufnahme in der GKV pflichtig geworden!
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- zurück in die PKV nach Arbeitslosigkeit -
Klaus ,
31.05.2007, 15:13
- Re: zurück in die PKV nach Arbeitslosigkeit - Thomas, 01.06.2007, 09:06