zurück in die PKV nach Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)

Klaus @, Donnerstag, 31.05.2007, 15:13 (vor 6386 Tagen)

Hallo,

ich habe hier einen etwas kniffligen Fall. Nach Aussage der GKV bei der ich derzeit versichert bin, liegt in meinem Fall eine Versicherungspflicht in der GKV vor. Da ich mich aber möglichst sofort wieder in der GKV versichern möchte, hier die Daten mit der bitte um Kommentare:

ab 01.06.2007 angestellt > 4000 € monatlich
01.01.2007 - 31.05.2007 arbeitslos in GKV pflichtversichert (da weniger als 5 Jahre ununterbrochen in der PKV)
01.01.2006 - 31.12.2006 angestellt ca. 50.000 brutto (in der PKV versichert)
01.01.2005 - 31.12.2005 angestellt ca. 48.000 brutto (in der PKV versichert)
01.01.2004 - 31.12.2004 Gesellschafter-Geschäftsführer GKV befreit (durch AOK) geprüft (in der PKV versichert)
01.11.2003 - 31.12.2003 arbeitlos (in der GKV pflichtversichert)
01.05.2003 - 31.10.2003 selbstständig (in der PKV versichert)
01.01.2002 - 30.04.2003 angestellt (in der PKV verischert)


Vielen Dank für Hinweise,

Grüße

Klaus

Re: zurück in die PKV nach Arbeitslosigkeit

Thomas, Freitag, 01.06.2007, 09:06 (vor 6386 Tagen) @ Klaus

Sie müssen in den letzten 3 Kalenderjahren jeweils über der Jahresentgeldpflichtgrenze liegen. Dies schaffen Sie wohl in 2007 aufgrund Ihrer Arbeitslosigkeit nicht! Deshalb GKV-Pflicht bis 2010!
Sollte dies dennoch möglich sein, weit über 50 Tsd in 2007 zu verdienen, kommt es auf die Berücksichtigung der Geschäftsführertätigkeit an - diese wird aber nach der Auslegung der Gesetzeslage durch die GKVen nicht als Angestelltentätigkeit angerechnet, was sie ja auch wegen SV-Freiheit nicht ist. Bei einem sehr hohen Jahresgehalt in 2007 könnten Sie immerhin 2008 wieder in die PKV!

Denn: Bei Arbeitslosigkeit wird kein fiktives EInkommen angenommen wie z.B. bei Krankengeldbezug oder im Mutterschutz. Übrigens: Mit Einführung des PKV-Basistarifs 2009 wird es noch bizarrer: Dann wären Sie bei Arbeitslosigkeit in der PKV geblieben, aber bei Arbeitswiederaufnahme in der GKV pflichtig geworden!

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