GKV nach Statusfeststellung oder Besitzstandsregelung? (Krankenkassenrecht)
Ein PKV versicherter Student war innerhalb einer GmbH versicherungsfrei angestellt. Nach einer Änderung der Struktur wird er versicherungspflichtig eingestuft. Er verdient nun ab der Änderung mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, hat dies aber nicht die letzten drei Jahre.
Gilt die Besitzstandsregelung oder muß er nun 3 Jahre in die Pflichtversicherung. Er war noch nie in der gesetzlichen KV immer nur PKV.