GKV nach Statusfeststellung oder Besitzstandsregelung? (Krankenkassenrecht)
Ein PKV versicherter Student war innerhalb einer GmbH versicherungsfrei angestellt. Nach einer Änderung der Struktur wird er versicherungspflichtig eingestuft. Er verdient nun ab der Änderung mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, hat dies aber nicht die letzten drei Jahre.
Gilt die Besitzstandsregelung oder muß er nun 3 Jahre in die Pflichtversicherung. Er war noch nie in der gesetzlichen KV immer nur PKV.
Re: GKV nach Statusfeststellung oder Besitzstandsregelung?
Es gilt keine Besitzstandsregelung, da es in diesem Fall durch Statuswechsel nach dem Stichtag im Februar keinen Besitzstand gibt!
Damit gilt die 3-Jahres-Regelung!
Grundsätzlich: Wird man nach dem Stichtag Angestellter und war dies nicht schon vorher oder in der PKV versicherter arbeitsloser Angestellter oder in der PKV versicherter wegen Erziehungszeitein beurlaubter Angestellter, dann tritt mindestens drei volle Kalenderjahre GKV-Pflicht ein.
Übertritt in die PKV möglich ist dann ab 1.1.2011!
Re: GKV nach Statusfeststellung oder Besitzstandsregelung?
Hallo Thomas,
Ich bin seit 06/2003 privat krankenversichert. 2005 war ich 7 Monate festangestellt - mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze. Vorher Arbeitslosigkeit/Elternzeit (ca. 15 Monate) ebenfalls mit Beiträgen zur PKV.
Die restliche Zeit seit 1997 - 2007 war ich freiberuflich tätig - immer über der Pflichtversicherungsgrenze.
Seit 01.03.08 bin ich wieder festangestellt + ebenfalls über der Pflichtversicherungsgrenze.
Meine Frage:
Gilt für mich die Besitzstandsregelung - also ohne Nachweis der Pflichtversicherungsgrenze über 3 Jahre - da ich ja vor 01.02.2007 bereits mit einem Angestellten-Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze in der PKV war ?
Besitzstandsregelung PKV bei Anstellung über Pflichtversicherung vor 01.02.2007
Hallo Thomas,
Ich bin seit 06/2003 privat krankenversichert. 2005 war ich 7 Monate festangestellt - Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze.
Vorher Arbeitslosigkeit+Elternzeit (ca. 15 Monate) ebenfalls mit Beiträgen zur PKV.
Die restliche Zeit seit 1997 - 2007 war ich freiberuflich tätig - immer über der Pflichtversicherungsgrenze.
Seit 01.03.08 bin ich wieder festangestellt + ebenfalls über der Pflichtversicherungsgrenze.
Meine Frage:
Gilt für mich die Besitzstandsregelung - also ohne Nachweis der Pflichtversicherungsgrenze über 3 Jahre -
da ich ja vor 01.02.2007 bereits mit einem Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze in der PKV war ?