Mindestbemessung für Selbständige in der GKV (Krankenkassenrecht)
Mit dem GKV-WSG trat eine Neuregelung des § 240 für hauptberuflich Selbständige in Kraft. Der Bund der Selbständigen hat diese Regelung als Mogelpackung bezeichnet und unterstützt eine Petition an den Bundestag. Eine Mitunterzeichnung ist möglich bis 13.06.2007
http://www.bds-dgv.de
Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV
Holger, Mittwoch, 13.06.2007, 14:03 (vor 6377 Tagen) @ Freelancer
Die Neuregelung ist tatsächlich ziemlich wertlos für die meisten Selbstständigen. Es entsteht lediglich zusätzlicher bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten (wie immer), aber es ändert sich de facto nichts. Ich habe gerade eine Ablehnung meiner KK auf Beitragssenkung bekommen, kaum begründet. Ich werde allerdings Widerspruch einlegen und dann weiter sehen, was dann passiert. Ich denke, die Sache wird mal wieder vor den Sozialgerichten landen. Es ist wichtig, dass sich die Betroffenen nicht einfach abwimmeln lassen und möglichst alle Widerspruch einlegen, damit sich doch noch was ändert.
Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV
Annette , Dienstag, 25.09.2007, 19:28 (vor 6273 Tagen) @ Holger
25.September 2007,
habe zu o.g.Neuregelung Klage eingereicht.Fordere alle auf sich gegen die erpresserischen Maßnahmen schnellstens und ganz demokratisch zu wehren,denn das ist erst der Anfang ab 2009 wird der Selbstbedienungsmentalität der Gkv Tür und Tor noch weiter geöffnet und das betrifft alle Versicherten!! Die Pkv wird sich dem ohne weiteres anschließen und sich die Beiträge zuguterletzt auch von der Steuerzahlenden Allgemeinheit aufstocken lassen.Natürlich erst wenn man sein Vermögen und alles was man dazu machen könnte für überhöte Standarttarife aufgebraucht hat.Sowie es derzeit für alle (geringverdienenden )Selbstsändigen in der Gkv bereits praktiziert wird.Hier gilt man mit einem Einkommen von 1200,- montl.bereits alls sogenannter Härtefall.Wieviel Millionen arbeitende Härtefälle haben wir dann eigentlich in Deutschland? Härtefall durch arbeit?oder wie?
also raus aus der Furzmulde,
um den Missbrauch dieser Reformpolitik der u.a.durch immer weiter steigende Beiträge darauf abzielt Spareinlagen, Zinsen ,etc.für Krankenversicherungen aufzubrauchen zu blockieren.
Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV
Freelancer, Donnerstag, 27.09.2007, 16:38 (vor 6271 Tagen) @ Annette
Hallo Annette
Hat für dich ein Anwalt einen Schriftsatz aufgesetzt oder hast du deine Bedenken selbst formuliert ?
Kann einer der vielen Kassenmitarbeiter hier im Forum mal kurz was zur Situation/Handhabe der Krankenkassen mit dieser Problematik sagen bzw. einen Tipp beisteuern ?
Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV
Annette, Sonntag, 30.09.2007, 14:11 (vor 6268 Tagen) @ Freelancer
Ich werde die Klage in Zusammenarbeit mit meinem Anwalt formulieren.
Grundlegende Dinge sind zu klären.
worin besteht die Freiwilligkeit einer Pflichtversicherung?
und wodurch zeichnet sie sich nachweislich z.B.durch Satzung der GKv für mich (alle Betroffenen ) aus?
Momentan besteht meiner Ansicht nach die einzige freiwilligkeit Betroffener nur in der freiwilligen Selbstauskunft zu Härtefallregelung.
Gegen eine freiwilligkeit spricht z.B:
kein Kassenwahlrecht(Rückkerhrpflicht in die Kasse in der man vor 100 Jahren mal versichert war,ohne Berücksichtigung der Vorversicherungszeiten für freiwillige Mitglieder.)
Kein Kündigungsrecht(2 monatig & jederzeit für freiwillige Mitglieder) sondern 18 monatige Bindungsfrist.(Aok Berlin) Daraus folgende Ungleichbehandlung bisher nichtversicherter, Selbständiger deren Versicherungspflicht erst 2009 eintritt.
Zusätzlich:
Verdacht der Sittenwidrigkeit bei Einzug der Versichertenkarte und ruhenden Leistungsanprüchen trotzdem vortlaufend monatl.Beitragsverpflichtungen nachkommen zu müssen.( alles ganz freiwilig).
Meilensteine der Sozialpolitik die den Erfindern ( dem logischem Menschenverstand entprechend) in die Scheiben fliegen sollten.
Wahrscheinlich befinden wir uns zusätzlich noch in einem Pilotprojekt für die zukünftig, freiwillige ,Pflichtversicherung in der freiwilligen, Rententversicherungpflicht , berechnet nach unfreiwilig fiktiven Mindesteinkommen für freiwillig, pflichtversicherte Selbständige.
Ein großer Denkfehler wäre jedoch hilfreiche Tips von irgendwelchen, Kassenmitarbeitern zu erwarten,außer Dich auf einen Antrag zur Hilfebedürtigkeit nach Parargaph.....hinzuweisen oder ebend den Rechtsweg einzuschlagen. Diesen einzig richtigen Gedanken hast Du ja selbst schon in erwägung gezogen.Im übrigen behandel natürlich alle Kassen diese Thematik gleich. Für die Kassen bist eine neue Kuh zum melken.Von wem die Beiträge entrichtet werden von Dir persönlich oder einer anonymen ,steuerzahlenden Allgemeinheit( natürlich erst nach dem Du Dein erspartes aufgebraucht und die Schmuckschatulle deiner Freundin veräußert ist), spielt keine Rolle.
Hier muß dem Rechtstaat zu seiner Rechtsstaalichkeit verholfen werden und zwar auf dem Rechtsweg.
Ich hoffe,daß auf Diesem Weg und in Anbetrach auf die Zukunft möglichst viele Betroffene Ihre Möglichkeiten nutzen werden um sich dem anbahnenden Sozialfaschismus (ich benutze dieses Wort ungerne aber mir bleibt unter den momentanen Bedingungen keine andere Wahl ) zu erwehren .
Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV
Freelancer, Dienstag, 30.10.2007, 17:36 (vor 6238 Tagen) @ Annette
@Annette
Hallo, wollte mal fragen, wie weit Du mit der Klage bist ?
Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV
Annette , Freitag, 02.11.2007, 13:31 (vor 6235 Tagen) @ Freelancer
ist eingereicht!
Re: Mindestbemessung für Selbständige in der GKV
traudel , Sonntag, 01.11.2009, 13:53 (vor 5505 Tagen) @ Annette
guten Tag, haben Sie mit Ihrer Klage etwas erreichen können? Wir haben das Gleiche Problem. Vor allem stört mich ganz massiv auch die Ungleichbehandlung der freiw. Versicherten und der Pflichtversicherten. Bei uns wird alles herangezogen und bei den Pflichtversicherten nicht. Das ist einfach nur ungerecht.
Frage zur Beitragsberechnung für Selbständige (Freiwillig versichert KV)
Schlummerle , Donnerstag, 04.10.2007, 18:15 (vor 6264 Tagen) @ Freelancer
Hallo, meine Krankenkasse hat mir den neuen Beitrag mitgeteilt. Es wird berechnet, normaler Beitragssatz (z. B. 14 %), plus Pflegeversichung (z. B. 1,7 %) plus 0,9 % für Zahnersatz. Ist dies richtig und ggf. seit wann ist das so. Wo kann man sich ggf. schlau machen oder nachlesen? Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruß Schlummerle
Re: Frage zur Beitragsberechnung für Selbständige (Freiwillig versichert KV)
Reg, Freitag, 05.10.2007, 02:09 (vor 6264 Tagen) @ Schlummerle
plus 0,9 % für Zahnersatz
Sowas gibts schonmal nicht.... der Sonderbeitrag von 0,9% wurde zum 01.07.2005 eingeführt und hat weder etwas mit dem Krankengeldanspruch noch etwas mit dem Zahnersatz zu tun.
Ansonsten passt die Zusammenrechnung so wie du das beschreibst, alles drin, alles dran.
Nachlesen kannst du das im Sozialgesetzbuch - um die 240er §. Versuch es mal unter sozialgesetzbuch.de
Gruß