GKV-Beitrag zur Direktversicherung (Krankenkassenrecht)

KELLOW, Ramsi @, Mittwoch, 13.06.2007, 14:40 (vor 6373 Tagen)

Habe zum 1.1.2007 (nach 22 Jahren) die Direktversicherung ausgezahlt bekommen. Darauf muss ich nun -als Rentner- den vollen GKV-Beitrag+PV zahlen. Bekanntlich 10 Jahre lang.
Diese Direktversicherung habe ich jedoch durch Gehaltsumwandlung allein finanziert und nicht der Arbeitgeber.
Muss ich trotzdem tatsächlich ca. 15% GKV-Beitrag+PV zahlen ?
Die ausgezahlte Versicherungsumme stammt doch aus meinem eigenen, besteuertem (pauschal 15-20%) Einkommen + Gewinnbeteilung.

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

Thomas, Donnerstag, 14.06.2007, 01:02 (vor 6373 Tagen) @ KELLOW, Ramsi

Wie ich Ihrer Erklärung entnehme, haben Sie die Direktversicherung nicht aus Einkünften gespeist, auf die Sie bereits Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt haben.

Damit unterliegen diese Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze ganz der KV-Pflicht. Bitte verwechseln Sie Ihren ehemaligen Status als Angestellter nicht mit Ihrem jetzigen Status! Wie z.B. ein Pensionär oder Selbständiger müssen Sie auf alle beitragspflichtigen Einkünfte den vollen KV-Beitrag zahlen. Allein auf Ihre Rente zahlt Ihnen die Rentenversicherung die Hälfte.
Dies hat aber nichts mit einem Arbeitgeberbeitrag zu tun, sondern ist eine reine Aktion des guten Willens der Politik! Früher mussten Rentner gar keinen eigenen Beitrag zur GKV zahlen, z.Z. zahlt die Rentenversicherung fast noch die Hälfte, aber nur in Bezug auf die Rente. In Bezug auf restliche Einkommensanteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlt die Rentenversicherung aber nichts dazu, also müssen Sie den Beitrag dafür komplett selbst zahlen. Den Pflegeversicherungsbeitrag müssen Sie eh jetzt schon ganz alleine tragen!

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

Kellow, Ramsi @, Donnerstag, 14.06.2007, 08:28 (vor 6373 Tagen) @ Thomas

Danke. Soweit verstehe ich das. Aber: Ich lag mit meinem Einkommen stets über der Beitragsbemessungsgrenze.
D.h. die Beiträge zur Direktversicherung wären ohnehin "beitragsfrei".
Diese Beiträge hätte ich also anderweitig anlegen können, z.B. in eine normale Lebensversicherung. Diese wird nicht verbeitragt. Und das ist der springende Punkt: Von einer Verbeitragung war bei Vertragsabschluss nicht die Rede, sonst hätte ich auf die Direktversicherung verzichtet.

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

Thomas, Samstag, 16.06.2007, 22:57 (vor 6370 Tagen) @ Kellow, Ramsi

Es geht leider nur um Ihre jetzigen Einkünfte!
Grundsätzlich ist die Politik zur Zeit sehr rabiat, alle die irgendwelche Schlupflöcher in der Vergangenheit genutzt haben, nachträglich zu bestrafen.

Sehen Sie es so: Sie haben wenigstens damals Steuern gespart und durch den damit einhergehenden Zinseszinseffekt definitiv trotz KV-Pflicht Geld gespart!

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

Chylla @, Montag, 18.06.2007, 15:42 (vor 6368 Tagen) @ Thomas

Sie könnten sich aber erkundigen, wenn Sie eine Teilkapitalisierung in einem Jahr machen würden und dann über die Beitragsbemessungsgrenze kämen, ob sich das rechnen würde. Dass ein Teil dann davon, da über der Beitragsbemessungsgrenze, sozialversicherungsfrei kassiert werden kann.

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

KELLOW, Ramsi @, Montag, 18.06.2007, 23:29 (vor 6368 Tagen) @ Chylla

Danke Chylla. Meinen Sie Teilkapitalisierung der ausgezahlten Direktversicherungssumme?
Zum Sachverhalt nochmal: Die gesamte Versicherungssumme habe ich ja -mit Eintritt ins Rentenalter (65J)- auf einmal (100%) ausgezahlt bekommen. Der KV-Beitrag wird aber nicht einmalig von dieser Summe berchnet (das meinten Sie vielleicht), sondern die Gesamtsumme wird durch 120 Monate dividiert (rein rechnerisch), um ein fiktives, monatliches "Einkommen" zu ermitteln. Hierauf muss man eben 10 Jahre lang KV-Beitrag zahlen. Daran führt wohl kein Weg vorbei.

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

Chylla @, Mittwoch, 20.06.2007, 11:57 (vor 6366 Tagen) @ KELLOW, Ramsi

Ich meinte eher, dass in dem Jahr wo am Beginn noch gearbeitet wird und somit die BBG überschritten, dann eben die Direktversicherung mehr ist, wie die Teil-BBG fürs Jahr die für die verbleibenden Monate anfällt.

Heute wird eben abgezockt, wo auch immer der Staat es bekommen kann. Die 10-Jahres-Regelung ist auch ein Beipiel dafür.

Ich schliese selbst keine Direktversicherung ab, solange es nicht sichergestellt ist, ab 01.01.2009 auch noch steuer- und sozialversicherungsfreiheit für die Beiträge besteht. Ich trau den Politikern das zu, dass diese sowohl nun als Arbeitsentgelt die volle Sozialversicherungspflicht daruf legen und dann später nochmal GKV-Beitrag+PV kassieren. Nicht mit mir !

Aber selbst dann rechnet es sich nicht besonders, denn über der BBG GKV bin ich auch und nur wenig unter der BBG RV. Steuer zahle ich auch nicht so viel, da hoher Freibetrag. So richtig lohnt es sich nur für Personen die viel Steuer zahlen (Ledige) aber noch unterhalb der BBGs liegen.

Am meisten ärgert es mich auch, dass alles so unkalkulierbar geworden ist, d.h. man macht sich Gedanken über die Strategie und Rendite und dann kommt der Gesetzgeber und hat wieder eine Idee, wie man kassieren kann.


Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

TomS @, Offenbach, Montag, 11.10.2010, 15:03 (vor 5157 Tagen) @ Chylla

Kleine Ergänzung zum Thema "Lohnt sich nicht für Guterverdiener über BBG":
Jein. Wenn dieser nämlich privat krankenversichert ist, fallen später auch keine zusätzlichen KV Beiträge an. Für so jemanden lohnt es sich also wieder!

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

Günter Schmitz @, Sonntag, 27.07.2008, 12:25 (vor 5963 Tagen) @ KELLOW, Ramsi

Muss man die Krankenkassenbeiträge auch für eine Normale Lebensversicherung bezahle,die also nicht betrieblich ist?.

MfG Schmitz

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

Wagner @, Mittwoch, 08.07.2009, 09:56 (vor 5617 Tagen) @ Kellow, Ramsi

habe das gleiche problem undbitte um antwort.

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

Helmut Lenhart @, Montag, 06.10.2008, 14:05 (vor 5892 Tagen) @ Thomas

Hallo,

darüber bin ich (fast) gestolpert :
"Damit unterliegen diese Einkünfte bis zur Beitragsbemesungsgrenze ganz der KV-Pflicht."

Ich habe meine Direktversicherungsdprämien mittels Umwandlung von Entgeltanteilen, die die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Sozialversicherung deutlich überschritten, bestritten.
Dafür bestand also KEINE VRSICHERUNGSPFLICHT !

Trotzdem werden von mir KV-Beiträge auf die Auszahlung meiner zum 1.12.2005 aufgelösten Direktversicherung erhoben.

Mein Einspuch dagegen basiert auf zwei weiteren Gründen :

Ich habe diese Versicherung abgeschlossen, weil ich damit Rücklagen bilden wollte, mit denen ich im Alter Rest-Schulden begleichen sowie dringende Investitionen tätigen kann.
Bekannt waren mir bei Abschluß des Versicherungsvertrags die zu leistenden Beiträge, die pauschale versteuerung sowie - in etwa - die zu erwartende Ablaufleistung bz. der flexible Auflösungswert. Von einer evtl. KV-Pflichtigkeit war nie die Rede ! Deshalb poche ich auf VERTRAUENSSCHUTZ !

Auch verbietet es m.E. der Grundsatz der gleichheitlichen Behandlung, Direktversicherungsnehmer mit KV-Beiträgen zu "bestrafen", während Bürger, die sich für den Konsum bzw. für andere Anlageformen entscheiden, abgabenfrei bleiben.

Für eine Stellungnahme Ihrerseits bin Ihnen schon jetzt sehr verbunden !

Mit freundlichem Dank
Helmut Lenhart

Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung

KHM @, Dienstag, 07.10.2008, 18:02 (vor 5891 Tagen) @ Helmut Lenhart

Hallo.Dass es nicht um die gezahlten Beiträge zur Direktversicherung (DV) geht ist klar. Die KV Beiträge werden auf das Renteneinkommen angerechnet. Und dieses Renteneinkommen ( also inclusive Firmenrente,Mieten, etc)
unterliegt auch einer Beitragsbemessungsgrenze (BBMG)(seit 1.7.2008 3600.-€) .Sind auf die DV auch dann GKV Beiträge fällig, wenn man bereits über der BBMG von 3600.-liegt ? kann diese Frage jemand beantworten.
Interessant ist auch , dass Privatversicherte auf ihre DV keine GKV Beiträge bezahlen müssen, warum eigentlich nicht ?
vermutlich weil ja Beamte (und Richter etc zählen dazu)
sich nicht selbst ihre DV Auszahlungsbeträge schmälern wollen!!

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