@ spätrückkehrer:
Da ich nicht weiß, was ein Privatier ist, kann ich nur allgemein antworten:
Gründet sich Deine Versicherungspflicht auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (weil sonst keine Versicherung besteht/bestehen könnte) - wirst Du automatisch Mitglied bei Deiner letzten Kasse bzw. deren Rechtsnachfolger (sollte sie inzwischen fusioniert haben). Gibt es keine letzte Kasse - wählst Du Deine Kasse im Rahmen des allgemeinen Wahlrechts selbst.
PKV käme nur dann in Frage, wenn Du bereits vor Deinem Auslandsaufenthalt in der PKV gewesen wärst - oder wenn Du vorher gar nicht versichert gewesen wärst und jetzt hauptberuflich selbständig erwerbstätig oder sonst versicherungsfrei wärst.
Freundliche Grüße