Re: Festlegung auf Alt-GKV ab 1.4.07 ? (Krankenkassenrecht)

Besucher, Mittwoch, 20.06.2007, 07:55 (vor 6366 Tagen) @ spätrückkehrer

@ spätrückkehrer:

Da ich nicht weiß, was ein Privatier ist, kann ich nur allgemein antworten:

Gründet sich Deine Versicherungspflicht auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (weil sonst keine Versicherung besteht/bestehen könnte) - wirst Du automatisch Mitglied bei Deiner letzten Kasse bzw. deren Rechtsnachfolger (sollte sie inzwischen fusioniert haben). Gibt es keine letzte Kasse - wählst Du Deine Kasse im Rahmen des allgemeinen Wahlrechts selbst.

PKV käme nur dann in Frage, wenn Du bereits vor Deinem Auslandsaufenthalt in der PKV gewesen wärst - oder wenn Du vorher gar nicht versichert gewesen wärst und jetzt hauptberuflich selbständig erwerbstätig oder sonst versicherungsfrei wärst.

Freundliche Grüße


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