Re: Festlegung auf Alt-GKV ab 1.4.07 ? (Krankenkassenrecht)
@ spätrückkehrer:
Da ich nicht weiß, was ein Privatier ist, kann ich nur allgemein antworten:
Gründet sich Deine Versicherungspflicht auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (weil sonst keine Versicherung besteht/bestehen könnte) - wirst Du automatisch Mitglied bei Deiner letzten Kasse bzw. deren Rechtsnachfolger (sollte sie inzwischen fusioniert haben). Gibt es keine letzte Kasse - wählst Du Deine Kasse im Rahmen des allgemeinen Wahlrechts selbst.
PKV käme nur dann in Frage, wenn Du bereits vor Deinem Auslandsaufenthalt in der PKV gewesen wärst - oder wenn Du vorher gar nicht versichert gewesen wärst und jetzt hauptberuflich selbständig erwerbstätig oder sonst versicherungsfrei wärst.
Freundliche Grüße
gesamter Thread:
- Festlegung auf Alt-GKV ab 1.4.07 ? -
spätrückkehrer,
19.06.2007, 22:16
- Re: Festlegung auf Alt-GKV ab 1.4.07 ? -
Besucher,
20.06.2007, 07:55
- Danke für Besucher Auskunft - spätrückkehrer, 20.06.2007, 09:42
- Re: Festlegung auf Alt-GKV ab 1.4.07 ? -
Besucher,
20.06.2007, 07:55