Festlegung auf Alt-GKV ab 1.4.07 ? (Krankenkassenrecht)
Nach glücklichen Auslandsjahren kehre ich zurück in die neue BRD. Vor dem Auslandaufenthalt war ich Pflichtmitglied einer GKV.
Meine Frage ( wenn PKV nicht in Frage kommt ) :
Habe ich innerhalb der GKV-Welt freie Kassenwahl oder bin ich an die ehemalige GKV gebunden ?
Ich bin Privatier.
Re: Festlegung auf Alt-GKV ab 1.4.07 ?
@ spätrückkehrer:
Da ich nicht weiß, was ein Privatier ist, kann ich nur allgemein antworten:
Gründet sich Deine Versicherungspflicht auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (weil sonst keine Versicherung besteht/bestehen könnte) - wirst Du automatisch Mitglied bei Deiner letzten Kasse bzw. deren Rechtsnachfolger (sollte sie inzwischen fusioniert haben). Gibt es keine letzte Kasse - wählst Du Deine Kasse im Rahmen des allgemeinen Wahlrechts selbst.
PKV käme nur dann in Frage, wenn Du bereits vor Deinem Auslandsaufenthalt in der PKV gewesen wärst - oder wenn Du vorher gar nicht versichert gewesen wärst und jetzt hauptberuflich selbständig erwerbstätig oder sonst versicherungsfrei wärst.
Freundliche Grüße
Danke für Besucher Auskunft
:)