Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
ich habe hier einen besonders delikaten Fall, bei dem ich erst mal ein wenig ausholen muß.
Als meine Frau erfahren hat, daß sie schwanger ist, war sie noch in einem Ausbildungsvertrag (2. Lehre). Das war im Mai letzten Jahres. Der damalige, vom Arzt errechnete Entbindungstermin war der 03.02.07. Ihr Chef hat dann zusammen mit meiner Frau einen Aufhebungsvertrag erstellt, indem sie bis zum 22.12.06 befristet weiterbeschäftig ist als Aushilfe. Im Wortlaut ist zu lesen "befristet beschäftigt bis zum 22.12.06 mit Beginn des Mutterschutz". Die Berechnung erfolgte auf Basis des errechneten Entbindungstermins vom 03.02.07.
Ca. sieben Wochen vor der Geburt hat meine Frau dann die Bescheinigung vom Arzt für den Arbeitgeber bzw. Krankenkasse erhalten, wo als Entbindungstermin der 05.02.07 stand.
Demzufolge hat sich damit auch der eigentliche Beginn des Mutterschutzes um zwei Tage nach hinten verschoben, auf den 24.12.06.
Laut Aussage der Krankenkasse hat meine Frau jetzt keinerlei Anspruch auf Mutterschutzgeld und wird auch nicht beitragsfrei weiterversichert. Und das ganze nur, weil sich die Geburt um 2 Tage nach hinten verschoben hat. Ich habe sie nun freiwillig versichern lassen, da ich selber privat krankenversichert bin.
Meine Frage ist nun, ob dies alles rechtens ist, da ja der Geburtstermin in diesem frühen Stadium nicht genau errechnet werden kann, sich demzufolge auch wie in unserem Fall verschiebt. Die Krankenkasse zeigt keinerlei Kompromiss-bereitschaft. Was sagt das Gesetz dazu? Lohnt es sich, hierzu einen Anwalt einzuschalten?
Bis jetzt konnte mir noch niemand einen Rat geben auf den ich mich stützen kann. Auch ist mir bewusst, daß ich hier keine Rechtsberatung erhalten werde, daß ist aber auch nicht Sinn und Zweck dieses Beitrags.
Eine sehr knifflige Angelegenheit. Bin sehr gespannt, ob ich hierzu eine Antwort erhalten werde.
Grüße aus dem Schwarzwald,
Frank