Re: Direktversicherung (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Donnerstag, 12.07.2007, 08:23 (vor 6344 Tagen) @ orni1

Die Summe der Direktversicherung wird im jährl. Einkommenssteuerbescheid aufgeführt, welcher zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Also müßte der "Austritt" aus der GKV für einen längeren Zeitraum sein.
Allerdings dürfen zwischen zwei freiwilligen Versicherungen keine Lücken sein...


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