Direktversicherung (Krankenkassenrecht)
kann ich als freiwillig Versicherter aus der GKV austreten um die Beitragspflicht für eine Direktversicherung zu umgehen und nach der Auszahlung der Versicherung wieder eintreten?
Re: Direktversicherung
Die Summe der Direktversicherung wird im jährl. Einkommenssteuerbescheid aufgeführt, welcher zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Also müßte der "Austritt" aus der GKV für einen längeren Zeitraum sein.
Allerdings dürfen zwischen zwei freiwilligen Versicherungen keine Lücken sein...
Re: Direktversicherung
Ein Austritt aus der GKV ist seit dem 01.04.07 nicht mehr möglich. Es würde zur Versicherungspflicht für "Nichtversicherte" führen.