Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich war während meiner Studienzeit privatversichert (über Eltern). Nach dem Studium bin ich direkt ins Ausland und habe geheiratet und wir möchten nun mit Kind zurück.
Erst in Deutschland kann ich mich auf Arbeitssuche machen. Wie sieht es aus mit einem freiwilligen Eintritt in die GKV? Wie sieht es für meine Familie aus?
Frau und Kind waren nie in Deutschland versichert, haben diese Anspruch? Bei der GKV oder PKV? Ist die GKV in dieser Konstellation nur Arbeitnehmern gegenüber offen, also müsste ich erst eine Arbeit nachweisen können?
Danke für Antworten.
Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland
Hallo,
zur Beantwortung der Fragen sind ein paar Informationen nötig. Zum Beispiel: waren Sie im EU-Ausland? Waren Sie dort gesetzlich krankenversichert?
Wenn das der Fall ist, können Sie sich von Ihrer dortigen Krankenkasse das Formular E104 ausfüllen lassen, was Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt. Mit diesem Formular ist der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland möglich. Die Mitversicherung des Kindes dürfte, abhängig von dessen Alter, damit auch möglich sein. Bei Ihrer Frau hängt es sicher davon ab, ob sie selbst berufstätig ist und wie sie im Ausland krankenversichert war.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland
Hallo,
danke aber es war nicht in der EU. Eine KV Anerkennung ist nicht möglich. Daher bezweifle ich, dass ohne einen Arbeitsvertrag ein Eintritt möglich ist.
Da ich in Deutschland jedoch noch gemeldet war, greift für mich die neue Versicherungspflicht, oder? Muss ich daher gezwungernerweise in die vorige PKV zurück? D.h. Frau und Kind ebenfalls jeweils einzeln versichern nach erfolgtem Umzug? Da meine rau und Kinf zum ersten mal in Deutschland wohnen, wäre es interessant zu wissen, auf welche Versicherung sie Anspruch haben.
Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland
Hallo,
bin kein Rechtsexperte, aber denke dass es vom Einkommen (und damit Arbeitsvertrag) abhaengt, ob ihr in die Gesetzliche eintreten koennt oder nicht.
Mit dem Wohnsitz in Deutschland hat das leider gar nichts zu tun, das waere herrlich einfach!
Als Auslandsrueckkehrer kann man nur freiwillig in die Gesetzliche zurueckkehren wenn man vor Ausreise dort versichert war und eine Anwartschaft abgeschlossen hat. Oder bei fehlender Anwartschaft die Beitraege rueckwirkend zahlt...
In den Basistarif der Privaten kann man aufgrund der neuen Gesetzeslage immer eintreten, bin mir allerdings nicht sicher ob das fuer die Familie gleichermassen zutrifft.
Viel Glueck!