"Hausfrauentarif" - auch für Selbständige ? (Krankenkassenrecht)

Hausmann, Donnerstag, 26.07.2007, 10:08 (vor 6331 Tagen)

Ich (ledig) bin als Selbständiger freiwillig versichert. Die Geschäfte laufen nicht rosig; mein monatliches Einkommen liegt unter 816,67 €. Gibt es eine Möglichkeit, mich über den sog. Hausfrauentarif zu versichern ?

Re:

Matze, Donnerstag, 26.07.2007, 11:17 (vor 6331 Tagen) @ Hausmann

@ Hausmann:

Da wäre zunächst mal zu klären, ob Du HAUPTBERUFLICH selbständig tätig bist - oder nicht.

Falls ja, gilt Folgendes: Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Selbständige wurde per 01.04.2007 abgesenkt. Für freiwillig versicherte Selbständige mit geringem Einkommen gilt künftig als beitragspflichtige Einnahme mindestens ein Betrag von 1.225 Euro monatlich (bisher 1.837,50 Euro). Bei der Ermittlung des Einkommens ist auch das Vermögen und das Einkommen und das Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen - und es gilt halt in der Regel der Steuerbescheid vom Vorjahr.

Falls nein - wäre es denkbar, dass Du den "Hausfrauentarif" nutzen könntest.

Re:

Hausmann, Donnerstag, 26.07.2007, 11:45 (vor 6331 Tagen) @ Matze

@Matze dank dir erstmal.
Ja, hauptberuflich, aber es kommt kaum was rein. Die Neuregelung ab 1.4. ist mir bekannt; halte sie aber für total schwachsinnig(natürlich nicht für die KK ! - wir sind lt. Lauterbach ja die "Melkkühe), kurzsichtig und ungerecht.
Was ist, wenn ich mein Gewerbe aufgebe ? und nicht sofort einen neuen Job bekomme.

Re:

Matze, Donnerstag, 26.07.2007, 12:01 (vor 6331 Tagen) @ Hausmann

@ Hausmann:

Naja, mag ja sein, dass die aktuelle Regelung auch nicht perfekt ist - aber immerhin ist sie doch erheblich günstiger für Dich als die bisherige!

Wenn Du Dein Gewerbe aufgibst, aber keinen Job findest (oder jedenfalls nicht gleich) ... dann stehst Du erstmal ganz ohne Geld da und kannst evtl. Hartz IV beantragen (also die frühere Sozialhilfe), wenn kein anrechenbares Vermögen da ist und kein gut verdienender Partner oder so.

@Matze

Hausmann2009 @, Freitag, 17.10.2008, 10:16 (vor 5882 Tagen) @ Matze

Matze fragte zunächst, ob Hausmann haupt- oder nebenberuflich selbständig tätig war/ist, die Antwort bezog sich dann auf Hauptberuflichkeit.
Wie ist es nun, wenn ich nebenberuflich Einkommen aus selbständiger Tätigkeit habe, dabei ALG 1 aus vorheriger freiwilliger ALV (als damals hauptberuflich Selbständiger) beziehe und mich nun mangels Perspektiven ganz aus dem Markt heraus und ins Hausmannsdasein zurückziehen will?

ERGÄNZ: @Matze

Hausmann2009 @, Freitag, 17.10.2008, 10:24 (vor 5882 Tagen) @ Hausmann2009

Bin ich dann zum "Hausfrauentarif" bei meiner Frau mitversichert? Darf ich Nebeneinkommen erzielen?

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