Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten (Krankenkassenrecht)
Hallo,
als freiwilliges Mitglied in der GKV sind auch geringe Zinseinnahmen anzugeben. Dazu zwei Fragen:
1. Kann man auch hier, wie im Steuerrecht pauschal 51 Euro Werbungskosten abziehen und
2. 50% der Zinseinahmen gehören der pflichtversicherten Ehefrau. Sind dann auch nur 50% als eigene Zinseinahmen anzugeben?
Danke für freundliche Antworten
Gruß Johannes39