Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten (Krankenkassenrecht)
Hallo,
als freiwilliges Mitglied in der GKV sind auch geringe Zinseinnahmen anzugeben. Dazu zwei Fragen:
1. Kann man auch hier, wie im Steuerrecht pauschal 51 Euro Werbungskosten abziehen und
2. 50% der Zinseinahmen gehören der pflichtversicherten Ehefrau. Sind dann auch nur 50% als eigene Zinseinahmen anzugeben?
Danke für freundliche Antworten
Gruß Johannes39
Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten
Schade, dass keiner eine Antwort für mich hat. Gruß Johannes39
Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten
Hallo Johannes,
hier die von dir gewünschten Antworten:
1)
Die pauschalen Werbungskosten kannst du leider nicht abziehen (warum auch immer). Lediglich die Werbungskosten, die den Pauschalbetrag übersteigen können abgezogen werden. Maßgeblich dürfte der Steuerbescheid sein.
2)
Es wird der Prozentanteil der Zinseinnahmen beitragspflichtig, wie er im Steuerbescheid aufgeteilt wir (z. B. 50%/50%)
Re: Freiwillige Mitgliedschaft und Zinseinnahmen+Werbungskosten
Danke für die präzise und nachvollziehbare Antwort. Gruß Johannes39