Familienversicherung bei nebenberufl.Selbstst. UND Elterngeld möglich? (Krankenkassenrecht)

Runa @, Dienstag, 31.07.2007, 20:39 (vor 6325 Tagen)

Hallo!

Bis vor kurzem war ich hauptberuflich Selbstständig und freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen KV. In den nächsten Wochen werden mein Mann und ich erstmals Nachwuchs bekommen und da ich meine Tätigkeit von zuhause ausübe haben wir uns dafür entschieden, dass ich für die erste Zeit nach der Entbindung - so es die Zeit überhaupt zulässt - nur noch nebenberuflich selbstständig sein werde und den Hauptpart der Kindesbetreuung übernehme.

Mit unseren Kassen haben wir soweit alles geregelt, ich bin nun erstmal als nebenberuflich Selbstständige bei meinem Mann in der Familienversicherung mitversichert. Mein Gewinn aus dieser Tätigkeit (der sich ja lt. anderen Beiträgen in diesem Forum bei Selbstständigen aus den Einnahmen minus den Ausgaben ermittelt) wird auch sicherlich in der ersten Zeit die "magischen" 345Euro monatlich nicht übersteigen.

Dennoch habe ich auch vor, Elterngeld zu beantragen. Wenn ich das Elterngeld erhalte (welches lt. Info-Broschüre monatlich mindestens 300Euro beträgt), muss ich dieses dann auch zu meinen Einnahmen dazurechnen? In diesem Fall könnte es nämlich durchaus passieren, dass ich über die 345Euro-Grenze komme. Oder spielt das Elterngeld bei der Berechnung meiner Einnahmen hier keine Rolle?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, denn sollte das Elterngeld mitberechnet werden müsste ich recht zügig abwägen, ob die Weiterführung meiner Arbeit im nebenberuflichen Rahmen mich nicht sogar mehr kostet (meine KK knöpfte mir ja monatlich insgesamt über 300Euro ab) als wenn ich mich komplett erwerbslos melde und für das erste Jahr nur das Elterngeld beantrage - was ich jedoch ziemlich unsinnig und frustrierend fände...

Vielen Dank & viele Grüße!
Runa


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