Falscheinstufung für freiwillige Versicherung (Krankenkassenrecht)
Bei uns hat sich folgendes Problem ergeben:
Ich bin seit 1999 selbständig und privat krankenversichert. Meine Frau war bis 2002 bei der Barmer pflichtversichert. Da wir 2002 geheiratet haben, war unsere erste Idee natürlich, sie ab diesem Zeitpunkt auch privat zu versichern, was aber aufgrund einiger Erkrankungen, die unter Multiple Sklerose eingestuft wurden, nicht mehr machbar war. Blieb also nur die Möglichkeit, sie freiwillig bei der GKV zu versichern.
Die Barmer schickte zur Einstufung ein Schreiben, dass auffordert, seine Einkünfte offenzulegen, und zwar sowohl diejenigen meiner Frau als auch die meinen. Alternativ könne man ankreuzen, dass das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liege, was ich denn auch prompt tat. Das schien für mich plausibel zu sein, da mir ja klar war, dass meine Frau kein Einkommen, ich dafür die gesamten Einkünfte habe.
Als Antwort kam dann noch 2003 ein Schreiben, dass man meine Frau demzufolge in der Beitragsklasse 801 führe und daher exorbitante 551,03 Euro im Momant zu zahlen seien.
Den Frosch haben wir damals geschluckt, haben gedacht: Ok, so ist das halt. Ungünstig eben, wenn der eine in der PKV, der andere in der GKV ist.
Kürzlich dann wurden wir über einen Bekannten darauf hingewiesen, dass diese Einstufung wohl nicht korrekt sein kann. Eine prompte Nachfrage bei der Barmer wie auch bei einer anderen GKV brachte nun das Ergebnis, dass in unserem Fall nur die halbe Beitragsbemessungsgrenze für die Einstufung hätte verwendet werden dürfen. Die umgehende Reklamation bei der Barmer erbrachte nun folgende Antwort: Man werde den Beitrag rückwirkend zum 1.1.2007 anpassen. Der Beitragssatz beträgt dabei in etwa die Hälfte des bisherigen.
Und was ist mit 2004 bis 2006? Da lautet die Antwort, dass man diese Beiträge nicht erstatten könne. Man habe damals intensiv versucht, uns zu kontaktieren, um zu hinterfragen, ob meine Frau selber keine Einkünfte habe. Dabei habe es mehrere unbeantwortete Telefongespräche gegeben, insbesondere sei eine schriftliche Anfrage Ende 2003 unbeantwortet geblieben.
Hierzu soviel: Meine Frau ist so gut wie immer daheim (allein wegen unserer zwei Kinder). Der Anrufbeantworter ist immer aktiv. Meine Frau beantwortet jede ernsthafte telefonische Anfrage. Zum Schreiben: Da wir alle (wichtigen) Schreiben archivieren, können wir das Schreiben an uns durchaus finden: Es handelt sich um ein (nicht individualisiertes) Standardformular, auf welchem Veränderungen der persönlichen Gegebenheiten einzutragen sind. Da es bei uns ja seit der letzten vorigen Statusabfrage keine Änderungen gab, haben wir dieses Formular tatsächlich nicht zurückgesendet.
Wir fühlen uns von der Barmer ernsthaft hintergangen. Das ursprüngliche Formular für die Einkünfte hinterlässt beim Blick mit jetzigem Wissen den Eindruck, dass es so designed ist, dass "schnelles Ankreuzen" zum Vorteil der Barmer unterstützt wird.
Wer hat Ähnliches erlebt? Was habt Ihr gemacht bzw. was würdet Ihr machen? Gibt es rechtliche Grundlagen für sowas?