Welche unterjährige Bemessungsgrenze? (Krankenkassenrecht)

Wassermann @, Donnerstag, 16.08.2007, 06:41 (vor 6310 Tagen)

Hallo,

folgender Fall liegt bei mir vor: Elternzeit Sommer 2006 bis 9.4.2007, anschließend wieder beim alten Arbeitgeber angestellt. Mitte April 2007 anteiliges Gehalt (für 10.-30.4.07) erhalten, lag unter der Beitragsbemessungsgrenze. Mitte Mai, Juni und Juli jeweils das normale monatliche Gehalt erhalten. Mitte Juli 2007 zusätzlich nachträgliche Zahlung des variablen Gehalts für 2006. (Normalerweise hätte ich dieses variable Gehalt laut Tarifvertrag schon Mitte April erhalten müssen, doch aufgrund meiner Elternzeit war das Zielerreichungsgespräch erst später, und aufgrund mehrerer Instanzen war die Auszahlung dann erst Mitte Juli.)

Durch dieses variable Gehalt ist nun mein de-facto-April-2007-Gehalt relativ groß. Bis zu welcher Beitragsbemessungsgrenze muss ich Rentenversicherungsbeitrag zahlen: bis zur monatlichen Bemessungsgrenze (April2007)? Oder bis zum 4-fachen der monatl. Bemessungsgrenze (Januar-April2007)? Oder bis zu 21 Dreißigstel der monatl. Bemessungsgrenze (10.-30.4.2007, = 21 Tage) ?

Schon im Voraus vielen Dank für Antworten

Der Wassermann

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