Welche JEG bei Familienversicherung eines Beamtenkindes ? (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Meine Frau ist in der GKV, ich bin Beamter mit Beihilfeanspruch (verdiene mehr als sie) und Restversicherung in der PKV. Unser demnächst erwarteter Nachwuchs soll nun familienversichert werden bei meiner Frau. Nach § 10 SGB V iVm § 6 SGB V kommt es für die Frage, ob das geht, darauf an, ob ich die Jahresentgeltsgrenze mit meinem Einkommen übersteige über nicht.
Das Problem ist, dass ich durch Zinseinnahmen in 2007, deren Höhe erst im Frühjahr 2008 feststehen werden (ohne die Bankenbescheinigungen ist das bei Investmentfonds einfach nicht feststellbar), mich gefährlich nahe in der Nähe der besonderen JEG bewegen werde. Und die KV meiner Frau behauptet, dass die besondere JEG relevant sei.
Ich hingegen bin der Meinung, dass für uns die höhere "normale" JEG relevant ist, da die besondere JEG nur für Arbeitnehmer und Angestellte gilt (ich bin wie gesagt Beamter) und darüber ich nicht WEGEN Überschreiten der damaligen JEG GKV-versicherungsbefreit bin (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), sondern WEGEN meiner Beamteneigenschaft (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Liege ich da so falsch bzw. hat Jemand irgeneine Literaturquelle, die ich der GKV unter die Nase halten kann ?
Im voraus besten Dank.
Thomas
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