Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Habe ein wenig durch das Forum gestöbert konnte aber nichts richtiges finden.
Ich bin nun 24 Jahre, arbeitslos und wohne noch bei meinen Eltern.
Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ist Ende Juli verstrichen.
Der Antrag auf Hartz 4 wurde - wegen zu "hoher Einnahmen" meines Vaters durch Rente - abgelehnt.
Wie ich schon in diversen anderen Foren gelesen habe besteht für mich kein Anspruch mehr auf Familienversicherung. Nur frage ich mich was mit mir passiert? Keine Krankenversicherung? höö? Hilfe!
Danke Euch schonmal.
Piere
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Elgin Fischbach , Dienstag, 04.09.2007, 22:18 (vor 6294 Tagen) @ Piere
Du musst dann bei Deiner Krankenkasse rechtzeitig (bis 3 Monate nach Ablauf der Familienversicherung) eine freiwillige Weiterversicherung beantragen. Kostet monatlich ca. 125,00 EUR - abhängig vom ermäßigten Beitragssatz Deiner Krankenkasse.
Guter Rat: Sobald Du 25 Jahre alt bist, bist Du lt. SGB II nicht mehr verpflichtet, bei Deinen Eltern zu wohnen - sprich: Du kannst dann auf Amtskosten eine eigene "angemessene" Wohnung (1-Zimmer-Wohnung, max. 40 qm) anmieten. Die Anrechnung des elterlichen Einkommens entfällt dann ab dem Zeitpunkt des Einzuges in die eigenen vier Wände, sodass Du dann wieder einen eigenen Leistungsanspruch (ALG II) haben und wieder versicherungspflichtig werden wirst - sprich: Das Amt muss dann ab diesem Zeitpunkt u. a. auch die Krankenkassenbeiträge für Dich übernehmen.
Gruß
Elgin
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Thomas, Dienstag, 04.09.2007, 23:43 (vor 6294 Tagen) @ Elgin Fischbach
Liebe Frau Fischbach,
mit solchen Tipps machen Sie unseren Sozialstaat ganz kaputt, so dass wir dann doch noch die von Ihrer Linkspartei befürchteten amerikanischen Verhältnisse bekommen! Primär hat eine Familie als Solidargemeinschaft da zu sein, dann der Staat!
An Piere:
Ich glaube, dass das ganze ein Milchmädchenrechnung wird, wenn Sie weiter bei Ihren Eltern wohnen wollen. Denn wenn Sie wieder arbeiten, müssen Sie eine Wohnung zusätzlich finanzieren. Da ist ein 401-Euro-Job in der Übergangszeit sinnvoller, wenn dies möglich ist. Denn dann sind Sie in der GKV für einen Minibetrag krankenversichert.
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Elgin Fischbach , Mittwoch, 05.09.2007, 17:07 (vor 6293 Tagen) @ Thomas
Primär hat eine Familie als Solidargemeinschaft da zu sein, dann der Staat!
Nicht in allen Familien sind die Verhältnisse so konfliktfrei oder zumindest konfliktarm, dass ein dauerhaftes Zusammenleben unproblematisch möglich ist. Beispielsweise bin ich schon während meiner früheren Schulzeit von meinen Eltern ausgezogen, und "in irgendein pauschales Raster hineinzwingen" lässt sich kein Mensch. Menschen sind Individuen!
Ein bedingungsloses Grundeinkommen, worüber ja mittlerweile längst nicht mehr nur in anthroposophischen oder politisch linken Kreisen diskutiert wird, sehe ich gerade auch in diesem Zusammenhang als dringend notwendig an.
Gruß
Elgin
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Greg, Mittwoch, 05.09.2007, 22:10 (vor 6293 Tagen) @ Elgin Fischbach
Es lebe das Nachrangigkeitsprinzip!!!
So bekommt die Tochter eines Millionäres weiter Ihr Arbeitslosengeld. Ist doch super!?!
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Elgin Fischbach , Mittwoch, 05.09.2007, 22:33 (vor 6293 Tagen) @ Greg
Ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger würde nicht nur diese unsägliche staatliche Bevormundung beenden, sondern in einer immer unsichereren Arbeitswelt ein soziokulturelles Existenzminimum für alle Bürger sichern. Hinzuverdienste werden hierbei generell nicht angerechnet - was nicht zuletzt auch den Anreiz einer Arbeitsaufnahme im Vergleich zu heute deutlich erhöht. Und sollte sich "mal keine Arbeit finden lassen: Dank des bedingungslosen Grundeinkommens gehören schwerwiegende Existenzsorgen und familiäre, schwer wiegende Konflikte im Gegensatz zu heute der Vergangenheit an. Es lebe die humane Freiheit!!!
Gruß
Elgin
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Thomas, Donnerstag, 06.09.2007, 18:01 (vor 6292 Tagen) @ Elgin Fischbach
"soziokulturelles Existenzminimum"
Was soll diese bedeutungsleere Nullphrase?
Es gibt nur eine Lösung: Kein Ehegattensplitting, keine Abschreibemodelle außer Kindern und pflegebedürftigen Alten, die im eigenen Haushalt leben. Dann werden die Eltern ihre Kinder bzw. Kinder ihre Eltern schon entsprechend behandeln.
Und zurück zu unserem Fall: Der Herr lebt doch mit 24 sicher bei seinen Eltern, weil er sich mit diesen versteht. Mit 24 hätte man sonst wirklich schon das weite gesucht!
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Elgin Fischbach , Donnerstag, 06.09.2007, 22:33 (vor 6292 Tagen) @ Thomas
Und zurück zu unserem Fall: Der Herr lebt doch mit 24 sicher bei seinen Eltern, weil er sich mit diesen versteht. Mit 24 hätte man sonst wirklich schon das weite gesucht!
Wohin denn? Etwa in ein Obdachlosenheim, wo die Bewohner oftmals (nicht immer) alles andere als manierlich sind? Mach" selbst ganz konkrete Vorschläge!
Leider ist es so, dass unter 25-Jährige Erwerbslose vom Gesetzgeber quasi ans Elternhaus "geknebelt" werden - unabhängig von den jeweiligen familiären Verhältnissen (die sich keineswegs nur auf das Wirtschaftliche beziehen!). Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde derartige Schikanen endich wirksam unterbinden.
Gruß
Elgin
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Thomas, Freitag, 07.09.2007, 06:27 (vor 6291 Tagen) @ Elgin Fischbach
Schließen Sie doch nicht immer von sich auf die Mehrheit!
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Ogrodowski , Freitag, 29.02.2008, 20:23 (vor 6116 Tagen) @ Thomas
mien Antrag auf Harz IV wurde abgehlent, es wurde mir gesagt, das ich mich ab sofort freiwillig krankenversichern muss. Wie soll ich das machen ohne Einkommen???? Gibts irgend welche Tariffe, die nichts kosten????
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Sora, Freitag, 07.09.2007, 10:45 (vor 6291 Tagen) @ Elgin Fischbach
"Leider ist es so, dass unter 25-Jährige Erwerbslose vom Gesetzgeber quasi ans Elternhaus "geknebelt" werden"
Diese Aussage ist falsch Elgin!
Wenn Piere bereits eine eigene Wohnung gehabt hätte, zu dem Zeitpunkt als er gearbeitet hat, würde ihn niemand wieder zurück in den Haushalt der Eltern beordern.
Er hat die ganze Zeit aber bei seinen Eltern gelebt und hat dafür bestimmt seine Gründe gehabt.
Aber jetzt soll plötzlich der Steuerzahler für die Einrichtung und Finanzierung einer eigenen Wohnung aufkommen???!!!
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Elgin Fischbach , Freitag, 07.09.2007, 12:44 (vor 6291 Tagen) @ Sora
Wenn Piere bereits eine eigene Wohnung gehabt hätte, zu dem Zeitpunkt als er gearbeitet hat, würde ihn niemand wieder zurück in den Haushalt der Eltern beordern.
Leider ist es nicht so. Ich kenne aus meiner ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit genügend unter 25-Jährige, die bereits vor ihrem Antrag auf ALG II aus dem Elternhaus ausgezogen sind und von Amts wegen wieder dorthin zurück mussten - sprich: ihre eigene Wohnung aufgeben mussten. Weil es das Gesetz (bisher) leider so will.
Gruß
Elgin
Re: Arbeitslos und Hartz 4 abgelehnt
Ramona , Mittwoch, 28.11.2007, 17:51 (vor 6209 Tagen) @ Sora
Ich habe auch einen Sohn U25 der im Juli07 seine schulische Ausbildung beendet hat.Er hat kein Anspruch auf Alg.2,weil ich alleinerziehend 1300€ aus einen Vollzeitjob verdiene,von den ich 2 weitere Kinder ernähren muß.Den beiden jüngeren steht laut Gesetz nur noch Hartz4 Satz zu (Deckung über Halbwaisenrente+Kindergeld),mir steht auch nur dieser Satz zu damit ich für den Großen Unterhalt 285€+ Mietanteil 111€ zahlen kann und nebenbei soll ich auch noch 135€ Krankenkassenbeitrag zahlen. Man kann ja nicht vom Steuerzahler verlangen,dass er die Krankenkasse für ein erwachsenes Kind übernimmt,dafür sind die Eltern zuständig.Wieso haben dann Ehepartner ohne Einkommen das Recht auf Familienversicherung und zwar ohne Überprüfung der Bedürftigkeit? Da regt sich kein Steuerzahler auf.Nebenbei:Ich zahle monatlich ca.200€ Steuern,weil mein 24 Jähriger nicht berücksichtigt wird.
Die 135€ Krankenkassenbeitrag fehlen meinen Jüngsten um Leben zu können,nur weil Jugendliche zwischen 23 bis 25 zu erwachsenen Kindern erklärt werden und im rechtsleeren Raum stehen.(Krankenkasse,Steuerfreibetrag,aber Unterhaltspflicht der Eltern, Super!!!)
MfG Ramona