Arbeitslos, z.Zt. kein Hartz-IV, keine Krakenversicherung? (Krankenkassenrecht)

Simone, (vor 6679 Tagen)

Hallo.

Meine Schwägerin bekommt vorübergehend keine Hartz-IV, da ihr Partner, mit dem sie zusammenlebt, eine Steuererstattung bekommen hat, die natürlich verrechnet wird.
Nun hat man ihr gesagt, dass sie für die Zeit, wo sie keine Leistungen vom Arbeitsamt erhält auch nicht krankenversichert ist.
Stimmt das?
Und was kann sie machen?
Das größte Problem dabei ist nämlich, dass sie schwanger ist und natürlich die ärztlichen Leistungen auch in Anspruch nehmen will, aber kein Geld hat dies selbst zu bezahlen.
Vielen Dank für die Hilfe!!!

Re: Arbeitslos, z.Zt. kein Hartz-IV, keine Krakenversicherung?

Thomas, (vor 6679 Tagen) @ Simone

Gegen eigenen Beitrag freiwillig in der GKV versichern. Es enstehen seit dem 1.4.2007 auch keine Lücken mehr. Mindestbeitrag ca. 120 Euro im Monat.
Durch eine Hochzeit ließe sich das ganze natürlich auch beheben.

Re: Arbeitslos, z.Zt. kein Hartz-IV, keine Krakenversicherung?

Simone, (vor 6679 Tagen) @ Thomas

Woher soll man aber die 120 Euro nehmen?

Ja, das mit der Hochzeit wissen wir auch mittlerweile. Toller Grund zum Heiraten. Vorallem so schön romantisch!!! Aber das ist eben Deutschland.

Re: Arbeitslos, z.Zt. kein Hartz-IV, keine Krakenversicherung?

guest, (vor 6678 Tagen) @ Simone

...ich darf mal leise schmunzelnd den neuen 5 1 13 aus der Schublade ziehen...

Der Gesetzgeber hat´s ja nicht anders gewollt.

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