Außerordentliches Kündigungsrecht? (Krankenkassenrecht)

Kathrin @, Mittwoch, 12.09.2007, 18:38 (vor 6282 Tagen)

Hallo, gibt es ein Sonderkündigungsrecht wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist und dann eine versicherungspflichtige beschäftigung aufnimmt? ich war seit 2001 bei der bkk allianz versichert, im september 2005 habe ich dann die berufsoberschule besucht und bin in die familienversicherung über meine mutter bei der aok eingetretten. zu meinem 25. geburtstag (März 2007) verlor ich meinen anspruch auf familienversicherung und ging zur bkk allianz zurück, versicherte mich dort freiwillig gesetzlich. daher machte ich mir keinerlei gedanken über den beitragssatz ich schloss ja auf einen festen betrag ab, der sich von anderen gesellschaften kaum unterschied. nun bin ich etwas geschockt, der beitrag der bkk allianz liegt bei 13,9% der von Ikk direkt bei 12%. bin ich noch 12 monate an die bkk allianz gebunden obwohl es ja eine ganz andere versicherungsform ist? oder könnte man evtl. eine kündigung rechtfertigen da ich seit 2001 also vor neuem recht bei der bkk allianz bin und nur zum zwecke der familienversicherung für einen kurzen zeitpunkt ausschied? ich war in dieser zeit ja bei keiner gesellschaft versicherungsnehmerin, nur versicherte person?

Re: Außerordentliches Kündigungsrecht?

Jon Dohnson, Mittwoch, 12.09.2007, 18:43 (vor 6282 Tagen) @ Kathrin

Meines Erachtens - keine Chance, Du hängst in der Bindungsfrist fest.

Hoffen kannst Du nur auf eine Beitragssatzerhöhung und das sich daraus ergebende Sonderkündigungsrecht.

Re: Außerordentliches Kündigungsrecht?

Agion, Mittwoch, 12.09.2007, 19:02 (vor 6282 Tagen) @ Kathrin

Hi,

zuerst zu Deiner Ausgangsfrage: es gibt kein Sonderkündungsrecht beim Wechsel von frw. Versicherung in die Versicherungspflicht.

Aber....

sofern Du weniger als 18 Monate in der Familienversicherung bei der AOK gewesen bist kannst Du unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist wechseln - Du musst keine Bindungsfrist einhalten.

Wenn Du mehr als 18 Monate in der Familienversicherung gewesen bist, hattest Du mit dem Ende der Familienversicherung ein neues Kassenwahlrecht - dann müsstest Du aber auch einen Aufnahmeantrag bzw. Antrag auf frw. Weiterversicherung unterschrieben haben bei der BKK Allianz. In diesem Falle bist Du an die Bindungsfrist von 18 Monaten gebunden.

So wie es aussieht, scheint es bei Dir nur um ein paar Tage zu gehen. Also, rechne mal genau nach.

Viel Glück :-)

Re: Außerordentliches Kündigungsrecht?

Kathrin, Montag, 17.09.2007, 16:28 (vor 6277 Tagen) @ Kathrin

Ok, danke Euch beiden.

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