Beitragssatz im Sabbatical (Gesetzliche Krankenkassen)

Sonne @, Mittwoch, 07.04.2010, 23:30 (vor 5344 Tagen)

Hallo, ich bin freiwillig versichert in einer großen gesetzlichen Krankenkasse und für drei Monate im Sabbatical. Nun schreibt mir meine Krankenkasse:
"Aufgrund des unbezahlten Urlaubs und der hierfür gezahlten Ausgleichszahlung besteht Ihr Beschäftigungsverhältnis noch für einen Monat weiter, die Beiträge zahlen Sie jedoch dann selbst an die Krankenkasse."
Kurzum soll ich den vollen Beitragssatz im 1. Monat meines Sabbaticals zahlen. Ist dies richtig bzw. rechtens?
Ich bedanke mich schon mal für Antworten.

Re: Beitragssatz im Sabbatical

RHW, Donnerstag, 08.04.2010, 20:10 (vor 5344 Tagen) @ Sonne

Hallo,
nach § 7 SGB IV ist festgelegt, dass im ersten Monat eines unbezahlten Urlaubs die bisherige Beschäftigung bestehen bleibt (und damit auch die entsprechende Beitragszahlung).
Bei einer freiwilligen Versicherung beruht die Beitragszahlung auf durchschnittlichen Einnahmen (bei Versicherungspflichtigen auf den tatsächlichen Einnahmen).
Wenn ein freiwilliges Mitglied jeden Monat 3400 EUR und 15 Gehälter bekommt, zahlt das Mitglied jeden Monat den gleichen Beitrag.
Ab dem 2. Monat des unbezahlten Urlaubs ist ggf. eine Familienversicherung oder eine freiwillige Versicherung nach den durchschnittlichen Einnahmen in den 2 Monaten möglich.
Gruß
RHW

Re: Beitragssatz im Sabbatical

Sonne, Sonntag, 11.04.2010, 20:01 (vor 5341 Tagen) @ RHW

Ich denke, die grundsätzliche Frage ist, ob es sich bei dem Sabbatical um einen Sonderurlaub oder um eine Freistellung handelt. Bei einer Freistellung würde der §7 meiner Meinung nach nicht zum Tragen kommen, oder?

Re: Beitragssatz im Sabbatical

RHW, Sonntag, 11.04.2010, 21:23 (vor 5341 Tagen) @ Sonne

Der § 7 Absatz gilt immer, wenn das Arbeitsverhältnis grundsätzlich noch besteht. Wie das Ganze dann vom Arbeitgeber oder im Tarifvertrag genannt wird, ist ohne Bedeutung.
Nur wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und man "nur" eine Wiedereinstellungsgarantie erhält, gilt § Abs. 3 nicht.

Für den ersten Monat des unbezahlten Urelaubs entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, so dass der Beitrag vom Arbeitnehmer alleine zu zahlen ist.

Re: Beitragssatz im Sabbatical

GKVler, Montag, 12.04.2010, 17:58 (vor 5340 Tagen) @ RHW

ja, § 7 gilt immer...

ich stelle mir aber hier die Frage, ob er überhaupt anzuwenden ist, denn Sonne ist freiwillig versichert (wahrscheinlich als gut verdienende Arbeitnehmerin/JAE-Überschreiter).

Rechtsgrundlage ist somit nicht der § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, bei dem u. a. die "Beschäftigung" maßgeblich ist, sondern der § 9 SGB V - da widerum spielt die Beschäftigung aber keine Rolle.

Ich geh mal davon aus, dass in den 3 Monaten die Beiträge voll (ggf. berechnet aus einem niedrigerem Einkommen) durchgezahlt werden müssen. Wenn Sonne in der Zeit im Ausland ist, wäre eventl. eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll und günstig.

Um hier eine endgültige Aussage treffen zu können, fehlen aber noch zuviele Informationen.

Gruß GKVler

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum