Re: Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Sonntag, 23.09.2007, 20:12 (vor 6271 Tagen) @ Ingrid Richter

Hallo,

inwiefern lässt er das Gewerbe ruhen? Hat er keine Einkünfte daraus mehr? Hat er keine Angestellten mehr.
Zu prüfen wäre, ob er weiterhin hauptberuflich selbständig ist. Das würde keine Krankenversicherungspflicht in der Beschäftigung bedeuten.
Ansonsten würde das kein Problem machen, gerade noch rechtzeitig in den Schoß der Solidargemeinschaft zurück...

LG, Shops


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