Re: schwarze schafe (Krankenkassenrecht)

Annette, Dienstag, 30.10.2007, 10:28 (vor 6234 Tagen) @ gast

Ist schon klar,die unberechtigt eingezogenen 10,-Euro gehen an die Kasse .Im Gegenzug rechnet der Arzt eine zusätzlich ausgeführte oder auch nicht ausgeführte Leistung mehr ab.Dies wiederum zahlt dann ja wohl die Gemeinschaft der Versicherten.Alles in allem gehts hier um Abrechnungs- betrug comprende? hier handelt es sich nicht um Gegensätze sondern hier wäscht eine Hand die Andere.Im übrigen wäre ich dankbar wenn mal jemand auf die Frage die gestellt wurde konkret antwortet könnte.


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