Re: Student: Beiträge nachzahlen? (Krankenkassenrecht)

nimms leicht, Montag, 15.10.2007, 11:11 (vor 6249 Tagen) @ Marco

Schau rein in

SGB V § 5 Abs. 1 Satz 13

Ab dem 01.04.07 ist jeder , der zuletzt GKV versichert war, versicherungspflichtig bei seiner letzten GKV, wenn er keine andere vollwertige Krankenversicherung vorweisen kann. Eine Versicherungslücke ist somit abgeschafft.


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