Re: Student: Beiträge nachzahlen? (Krankenkassenrecht)
Schau rein in
SGB V § 5 Abs. 1 Satz 13
Ab dem 01.04.07 ist jeder , der zuletzt GKV versichert war, versicherungspflichtig bei seiner letzten GKV, wenn er keine andere vollwertige Krankenversicherung vorweisen kann. Eine Versicherungslücke ist somit abgeschafft.