Re: Student: Beiträge nachzahlen? (Krankenkassenrecht)
Schau rein in
SGB V § 5 Abs. 1 Satz 13
Ab dem 01.04.07 ist jeder , der zuletzt GKV versichert war, versicherungspflichtig bei seiner letzten GKV, wenn er keine andere vollwertige Krankenversicherung vorweisen kann. Eine Versicherungslücke ist somit abgeschafft.
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- Student: Beiträge nachzahlen? -
Marco,
14.10.2007, 00:01
- Re: Student: Beiträge nachzahlen? - nimms leicht, 15.10.2007, 11:11