Student: Beiträge nachzahlen? (Krankenkassenrecht)

Marco @, Sonntag, 14.10.2007, 00:01 (vor 6251 Tagen)

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen: ich bin Student (27 J.) und war die letzten Monate nicht krankenversichert (habe mich nach dem Auslaufen der Familienversicherung nicht drum gekümmert). Seid Mitte August bin ich wieder bei der Aok versichert und soll die gesamten Beiträge der letzten Monate nachzahlen. Muss ich das?
Ich war nichr krank in der Zeit und habe somit auch keeen Leistung in Anspruch genommen.
Im voraus schon einmal Danke für eine Info.

Mfg, Marco

Re: Student: Beiträge nachzahlen?

nimms leicht, Montag, 15.10.2007, 11:11 (vor 6249 Tagen) @ Marco

Schau rein in

SGB V § 5 Abs. 1 Satz 13

Ab dem 01.04.07 ist jeder , der zuletzt GKV versichert war, versicherungspflichtig bei seiner letzten GKV, wenn er keine andere vollwertige Krankenversicherung vorweisen kann. Eine Versicherungslücke ist somit abgeschafft.

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