Familienversicherung bei Stiefkinder (Krankenkassenrecht)

peter müller, Dienstag, 23.10.2007, 12:28 (vor 6241 Tagen)

Hallo,
ich bin seit mai mit verheiratet. Meine Frau hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht. Nun wird meine Frau bald nicht mehr selbst arbeiten gehen, so dass sie über mich familienverischert wird. Was passiert mit den Kindern? Meine Frau erhält für die Kinder Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle und sie leben die meiste zeit bei uns (beim leibl. Vater nur alle 2 Wochen an den WE.). Können die Kinder auch über mich versichert werden? Mein Versicherung ist unfähig eine kompetente Antwort zu geben.
Vielen Dank.
herzlichst peter müller

Re: Familienversicherung bei Stiefkinder

Frank @, Donnerstag, 25.10.2007, 12:16 (vor 6239 Tagen) @ peter müller

Hallo Peter Müller,

Ein Stiefkind kann immer mitversichert werden, wenn das Mitglied (also Sie) den überwiegenden Unterhalt des Kindes leistet. Den überwiegenden Unterhalt leisten Sie, wenn Sie mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs des Kindes aufbringen.
Der Unterhaltsbedarf wird ermittelt, indem das Netto-Gesamteinkommen der Familie (einschl. Unterhaltszahlungen) durch die Anzahl der Familienangehörigen geteilt wird.

Zur Ermittlung und Prüfung des Ansprchs verwenden die Krankenkassen in der Regel ein entsprechendes Formular.

Falls Sie weitere Infos benötigen, können Sie mich auch direkt kontaktieren unter Peter.Frank@dak.de

Viele Grüße

Peter Frank

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