Transferkurzarbeitergeld, beE, PKV und GKV (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe folgendes Problem und erhoffe mir hier im Forum Hilfe. Ich habe schon diverse Infos zusammengesucht, aber eine konkrete Antwort noch nicht gefunden.
Situation:
- Ich bin derzeit (seit 04/2005) privat versichert.
- Ich liege seit 2003 (und sehr wahrscheinlich schon davor) über der Beitragsbemessungsgrenze (freiwillig versichert und Jahresverdienst nach neuem Gesetz).
- Ich werde vorraussichtlich ab dem 01.11.2007 in eine beE (betriebseigene Einheit) wechseln, die wahrscheinlich vom Arbeitsamt via (Transfer-)Kurzarbeitergeld finanziert wird.
- Ich werde nur 2 Monate in dieser beE verweilen und danach eine neue Tätigkeit (Angestellter) ausüben.
- Ich kann/werde meine PKV "ruhen" lassen (Anwartschaft).
- Die beE wird alle Teilnehmer in der GKV (zwangs)anmelden.
- In der neuen Tätigkeit übersteigt mein Einkommen die Bemessungsgrenzen.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich bei Aufnahme des neuen Arbeitsverhältnisses gleich wieder in die PKV zurück (Aufhebung der Anwartschaft)?
2. Muss ich für die GKV eine Kündigungsfrist einhalten und somit die Anwartschaft bei der PKV verlängern?
3. Binde ich mich an die GKV für 18 Monate (nach neuer Regelung muss man wohl mind. 18 Monate in der neuen KK bleiben)?
4. Startet die 3-Jahres-Frist durch den Wechsel in die GKV von vorne?
5. Wenn man schon in 2003 die Bemessensgrenze von 45.900 € überschritten hat, gelten die neuen Regelungen nicht. Dies fand ich auf einer anderen Website. Ist dies richtig und ich brauche mir somit keine Gedanken machen und bei Antrittt der neuen Tätigkeit sofort in die PKV zurück?
6. Kann man bei Transferkurzarbeitergeld den Wechsel in die GKV verhindern?
Danke im Vorraus für eure Hilfe.
Gruss
Stuffi