Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind (Krankenkassenrecht)
Da meine Frau seit März Beamtin ist und mehr als ich verdient, wurde mir rückwirkend zum 1.3. die Familienversicherung für unseren Sohn bei der GKV gekündigt, Wir haben die GKV über das neue Einkommen informiert, offensichtlich ist aber der Brief/dann ein Fax verschwunden. Nun ist unser Sohn seit 1.10. privat versichert. Die Beihilfe würde schon ab 1.3. 80% der anfallenden Kosten zahlen, wir kommen nun aber nicht an die Arztrechnungen, 2 Fragen dazu: 1.) ist die rückwirkende Kündigung rechtens, wenn ja, wie kommen wir an die ArztRechnungen, die wir ja nun zahlen müssen (GKV meinte, vor einem Jahr bekämen wir diese nicht), wir brauchen sie aber für die Beihilfestelle.
Gruß Siegfried