Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind (Krankenkassenrecht)

Siegfried @, Dienstag, 23.10.2007, 18:54 (vor 6241 Tagen)

Da meine Frau seit März Beamtin ist und mehr als ich verdient, wurde mir rückwirkend zum 1.3. die Familienversicherung für unseren Sohn bei der GKV gekündigt, Wir haben die GKV über das neue Einkommen informiert, offensichtlich ist aber der Brief/dann ein Fax verschwunden. Nun ist unser Sohn seit 1.10. privat versichert. Die Beihilfe würde schon ab 1.3. 80% der anfallenden Kosten zahlen, wir kommen nun aber nicht an die Arztrechnungen, 2 Fragen dazu: 1.) ist die rückwirkende Kündigung rechtens, wenn ja, wie kommen wir an die ArztRechnungen, die wir ja nun zahlen müssen (GKV meinte, vor einem Jahr bekämen wir diese nicht), wir brauchen sie aber für die Beihilfestelle.
Gruß Siegfried

Re: Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind

Frank @, Donnerstag, 25.10.2007, 12:20 (vor 6239 Tagen) @ Siegfried

eine Verständnisfrage dazu: überschreitet das Einkommen Ihrer Frau die Bemessungsgrenze von z. Zt. 3562,50 € im Monat?

Peter Frank

Re: Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind

siegfried, Donnerstag, 25.10.2007, 12:48 (vor 6239 Tagen) @ Frank

ja die bemessungsgrenze wird überschritten

Re: Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind

Frank @, Donnerstag, 25.10.2007, 13:55 (vor 6239 Tagen) @ siegfried

Hallo Siegfried,

Der Anspruch auf Familienversicherung endet tatsächlich dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Allerdings kann es Ihnen m.E. nicht zum Nachteil gereichen, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind. Wenn dann die Kasse zu spät oder falsch beurteilt, ist es sicher sehr strittig, ob hier der Anspruch rückwirkend - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - entzogen wird.
Die Abrechnungen der Ärzte wickelt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ab. Das kann dauern.
Es gibt m.E. hier nur die Möglichkeit zu warten, bis die Kasse von Ihnen die Leistung zurückfordert und Sie dann dies bei der Beihilfe geltend machen.

Freundliche Grüße

Peter Frank

Re: Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind

bernd, Freitag, 26.10.2007, 07:54 (vor 6239 Tagen) @ Frank

@peter - der anspruch endet mit dem wegfall der voraussetzungen. da ist es egal, ob mitwirkungspflicht erfüllt oder kk lange für entscheidung gebraucht hat. der 1.3. ist korrekt.

Re: Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind

Sandra Dürre @, Montag, 06.10.2008, 17:32 (vor 5892 Tagen) @ Frank

Können Sie mir sagen wo der Betrag für die Bemessungsgrenze hinterlegt ist?
Und gilt dieser Betrag grundsätzlich für alle KK? Und eine letzte Frage ist der Betrag Brutto oder Netto?

Re: Rückwirkende Kündigung Familienversicherung Kind

Guter Rat, Dienstag, 07.10.2008, 13:43 (vor 5891 Tagen) @ Sandra Dürre

Hallo Frau Dürre,

hier die Antworten auf Ihre Fragen:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und
Pflegeversicherung beträgt aktuell 43.200 € jrl, 3.600 € mtl.
und bezieht sich auf Ihr Bruttoeinkommen.
Diese Grenze gilt für alle gesetzlichen Krankenkasse.

Guter Rat

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