Krankengeld bei Pflege des Kindes (Krankenkassenrecht)
Hallo, ich bin privat versichert. Mein Mann ist gesetzlich versichert. Nun war er 4 Tage mit unserem kranken Kind zu Hause und hat mit dem Kind-Krankenschein Krankengeld bei seiner gesetzlichen Krankenkasse beantragt.
Diese hat es abgelehnt, weil unser Kind privat versichert ist.
Frage: § 45 SGB V sagt, dass man Krankengeld zur Pflege eines kranken und versicherten Kindes erhält. Dort steht m.E. nicht, dass es sich um ein gesetzlich versichertes Kind handeln muss. Hat mein gesetzlich versicherter Mann Anspruch auf Krankengeld bei Pflege des Kindes nach § 45 SGB V??
Re: Krankengeld bei Pflege des Kindes
Die Entscheidung der Kasse ist richtig!
Mit versichert ist in diesem Fall gesetzlich (!!) versichert gemeint. Schließlich befasst sich das SGB V mit der gesetzlichen KV und nicht der privaten KV.
Ihr hab also keinen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
Re: Krankengeld bei Pflege des Kindes
Die Krankenkasse hat richtig entschieden.
"versichert" heißt im Sozialgesetzbuch V immer "gesetzlich versichert".
"nicht versichert" bedeutet "privar versichert" oder "ohne Versicherungsschutz".