Re: Selbstsändige ohne Krankentagegeld (Krankenkassenrecht)
Hallo Ulrich,
die Aussage ist absolut korrekt. Die Krankenkassen dürfen (aber nicht müssen) einen Anspruch auf Krankengeld Ihren freiwillig Versicherten anbieten. Finde ich aber auch ok!
Viele Krankenkassen bieten einen Krankengeldanspruch für Selbständige aus Wettbewerbsgründen an. Jedoch ist ein Anspruch auf Krankengeld für Selbständige nicht ganz so einfach zu realisieren. Der Selbständige muss bei der Erkrankung beweisen, dass seine Einkünfte um mindestens 50 % durch die Erkrankung abgesenkt werden. Sollte darüber der Selbständige auch noch Mitarbeiter haben, so ist ein Krankengeldanspruch schon beinahe ausgeschlossen, da hier der Gesetzgeber von einem Fortbestand der Wirtschaftlichen Grundlage des Selbständigen ausgeht.
Hier hat es in der Vergangenheit schon viele böse Überraschungen gegeben, da nur die Tatsache, das ich einen Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld bei meiner Kasse jeden Monat bleche mich nicht in die Situation versetzt auch im Erkrankungsfall das Krankengeld tatsächlich zu erhalten.
Ist in ähnlich gelagerten Fällen sogar höchstrichterlich bereits bestätigt worden.
Also: Aufgepasst beim Abschluss einer freiw. Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld.
Gruß
Targot
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- Selbstsändige ohne Krankentagegeld -
Ulrich,
31.10.2007, 07:51
- Re: Selbstsändige ohne Krankentagegeld -
Targot,
31.10.2007, 08:17
- Re: Selbstständige ohne Krankentagegeld -
Ulrich,
31.10.2007, 14:53
- Re: Selbstständige ohne Krankentagegeld -
Unbekannt,
31.10.2007, 15:20
- Re: Selbstständige ohne Krankentagegeld - Targot, 31.10.2007, 15:31
- Re: Selbstständige ohne Krankentagegeld -
Unbekannt,
31.10.2007, 15:20
- Re: Selbstständige ohne Krankentagegeld -
Ulrich,
31.10.2007, 14:53
- Re: Selbstsändige ohne Krankentagegeld -
Targot,
31.10.2007, 08:17