Re: außervertragliche Leistung Zahnspange (Krankenkassenrecht)
Es handelt sich um einen sog. Retainer, ganz normal und sinnvoll, sonst war das ganze Kapital für die KFo zum Fenster heraus geworfen.
Es wird nach der privatärztlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, die aus den 80igern stammt und heute noch gültig ist. Diese sieht Steigerungssätze vor. Ohne Begründung dürfen für persönliche Leistungen 2,3, für technische Leistungen 1,8 und für Laborleistungen 1,1 verlangt werden.
Da keine Begründung notwendig ist, wird seit den 80igern immer der sog. Regelsatz (2,3/1,8/1,1) verlangt. Es geht aber mit Begründung bis 3,5/2,5, mit schriftlicher Abdingung der GOZ sogar bis Unendlich. Chefärzte oder Geldgierige berechnen gern 3,5, manchmal sogar bis 7,0-fach. Insofern ist 2,3 ok.
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- außervertragliche Leistung Zahnspange -
Katrin,
01.11.2007, 12:38
- Re: außervertragliche Leistung Zahnspange -
Thomas,
01.11.2007, 16:36
- Re: außervertragliche Leistung Zahnspange - Katrin, 01.11.2007, 19:37
- Re: außervertragliche Leistung Zahnspange -
Thomas,
01.11.2007, 16:36