M.E. geht das nicht, da die EU-Regelungen das Verhältnis zwischen staatlichen Sozialversicherungen regeln. In den meisten EU-Staaten gibt es keine private Krankenversicherung. Die PKV in Deutschland ist bei den EU-Regelungen außen vor.
Wir haben eine Angestellte die in Strassbourg lebt und bei uns in Dtl arbeitet. Auch bei der AOK Stgt versichert ist (umlage 2). Sie ist aber privat versichert in frankreich. sie ist mit zwillingen schwanger und will von uns jetzt das formular E106 ausgefüllt haben für ihre versicherung. Können bzw. müssen wir das ausstellen?