Familienversicherung bei ALG II (Krankenkassenrecht)
Mein Mann hat seine Selbstständigkeit aufgegeben und ALG II beantragt und ist noch privat krankenversichert, ich habe Arbeit und bin gesetzlich versichert. Auf Anfrage hat meine Krankenkasse gesagt, er könne nur familienversichert werden, wenn er keine Leistungen bezieht, sonst würde er automatisch pflichtversichert. Die ARGE-Mitarbeiterin meinte, er würde in jedem Fall familienversichert, da das ja für die ARGE günstiger ist, als meinen Mann als "selbstpflichtversicherten" anzumelden. Was stimmt denn nun? Ist hier für die Krankenkasse vielleicht entscheidend, wieviel ALG II gezahlt wird wegen der Einkommensgrenzen?
Wir haben dadurch natürlich ein zeitliches Problem: er sollte die private Versicherung erst kündigen, wenn er weiss, ob er in der gesetzlichen unterkommt, dafür hat er zwei Monate Zeit, bei der ARGE deutete man aber schon an, dass die Antragsbearbeitung auch länger als zwei Monate dauern kann.
Wie verhält man sich nun? Und was ist, wenn er jetzt krank wird?
Vielen Dank!!!
Re: Familienversicherung bei ALG II
ALG II Empfänger sind in der Regel gesetzlich versichert. Grundsätzlich besteht bei Leistungsbezug Versicherungspflicht. Diese ist jedoch einem ggf. bestehenden Anspruch auf Familienversicherung nachrangig.
Die Aussage Ihrer Kasse zum Anspruch auf Familienversicherung ist insofern richtig, wenn es um das "normale" ALG geht.
Stellen Sie einfach einen Antrag auf Familienversicherung bei Ihrer Kasse.
Re: Familienversicherung bei ALG II
Vielen Dank für die Antwort.
Da ich blond bin, muss ich trotzdem nochmal nachhaken:
Kann es sein, dass die KK-Mitarbeiterin da etwas verwechselt hat und dass mein Mann, wenn er kein ALG II bekommt, z.B. weil mein Einkommen zu hoch ist, privat versichert bleiben muss? (Es gibt doch auch ein neues Gesetz seit Mitte diesen Jahres, dass jeder eine Krankenversicherung haben muss und wer nicht versichert ist, wird seiner letzten Versicherung zugeordnet, also entweder gesetzlich oder - wenn er vorher privat versichert war - muss er wieder in eine PKV.)
Re: Familienversicherung bei ALG II
Wenn Sie zu viel verdienen und Ihr Mann deshalb kein ALGII erhält, dann kann er in Ihre GKV-Familienversicherung aufgenommen werden, wenn er nicht mehr als 350 Euro im Monat an Einkünften (inkl. Renten, Sparbuch, Aktien, stetige Versicherungsleistungen usw., d.h. alles!) bzw. nur einen 400-Euro-Job hat.
Er muss sich dann nicht mehr in der PKV versichern!
Achtung: Sollte Ihr Mann nicht mindestens 12 volle Monate in der GKV-Familienversicherung verbleiben können, fliegt er aus der GKV wieder raus, weil er sich dort nicht freiwillig weiterversichern darf. Dann muss er in die PKV zurück. Dies kann eine neue Gesundheitsprüfung oder den Standard-/Basistarif mit allen Nachteilen (sehr hohe Beiträge bei fehlender Bedürftigkeit) bedeuten.
Wenn also in den nächsten 12 Monaten die Möglichkeit besteht, dass er mehr als 350 Euro Kapitaleinkünfte hat oder wieder selbständig wird oder als Über-55-Jähriger in ein Angestelltenverhältnis mit mehr als 400 Einkommen wechselt, dann muss er seine PKV in Anwartschaft stellen, da er aus der PKV fliegt. Nach 12 Monaten kann man dann diese Anwartschaft kündigen, außer es wurde mit der PKV eine Mindestlaufzeit von 24 oder 36 Monaten vereinbart. Hier bitte an die PKV wenden.
Re: Familienversicherung bei ALG II
Leider ist mir ein kleiner, aber fataler Tippfehler unterlaufen:
"Wenn also in den nächsten 12 Monaten die Möglichkeit besteht, dass er mehr als 350 Euro Kapitaleinkünfte hat oder wieder selbständig wird oder als Über-55-Jähriger in ein Angestelltenverhältnis mit mehr als 400 Euro Einkommen wechselt, dann muss er seine PKV in Anwartschaft stellen, da er aus der GKV (und nicht wie vorher falsch getippt "PKV") fliegt."