Re: Wahlrecht fuer Krankenkasse (Krankenkassenrecht)
Nach dem EU-Recht besteht die Krankenkasse (und damit die Beitragszahlung) dort, wo man tatsächlich arbeitet. Die deutsche KK stellt dann für die österr. Wohnort-KK eine Bescheinigung aus, damit diese die Leistungen im Auftrag der dt. KK erbringt.
Diese Regelung ist für alle EU-Staaten verbindlich vorgegeben.
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- Wahlrecht fuer Krankenkasse -
Rudolf Schmidt,
03.11.2007, 14:34
- Re: Wahlrecht fuer Krankenkasse - RW:, 05.11.2007, 18:35