zurück zur "alten" KK vor Mitgliedsbeginn bei "neuer" KK (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
ich bin (leider) erst jetzt auf dieses Forum gestoßen, sonst hätten wir unseren KKwechsel uns sicher erspart. Aber: vielleicht ist es noch nicht zu spät und ich bekomme schnell Infos, wie wir wieder zurück können. Zum 30.11. haben mein Mann und ich die KK gewechselt und sind ab 01.12.07 bei der IKKdirekt versichert. Aus viel genannten Gründen im Forum wollen wir nun auch nicht zur "Geiz ist geil"- Gruppe gehören sondern sind bereit, wieder zu unserer alten KK zu gehen. Die Kündigungsbestätigung der "alten" KK liegt vor, die KKKarten der "neuen" sind auch schon per Post gekommen. Wie kommen wir da jetzt heraus? Reicht es, der IKKdirekt zu schreiben, dass wir uns nun doch entschieden haben, bei unserer bisherigen KK zu bleiben und informieren diese darüber, oder wie läuft das Ganze?
Danke für Infos!
Viele Grüße,
sunshine
Re: zurück zur
Hallo,
wenn ihr bis zum 30.11.2007 eure Wahlerklärung bei der IKK direkt widerruft und eine Kündigungsrücknahme bei der alten KK unterschreibt, kommt die Mitgliedschaft bei der IKK direkt nicht zustande und ihr bleibt bei eurer alten KK.
Ihr solltet euch mit eurer "noch" KK in Verbindung setzen, wahrscheinlich regeln die dann alles für euch.
Gruß Nick
Re: zurück zur
Hallo sunshine,
Keine Panik. Setzt Euch mit der alten Kasse in Verbindung und zieht dort Eure Kündigung zurück (Zweizeiler reicht). Um ganz sicher zu gehen schickt die neuen Krankenversichertenkarte am die IKKdirekt zurück, mit dem Hinweis die abgegebene Wahlerklärung zu widerrufen.
Gruß
Torsten
Re: zurück zur
Vielen Dank euch beiden, Nick und torsten, nun können wir beruhigt unseren Sonntag geniessen.
Viele Grüße,
sunshine