Verlängerung der studentischen Versicherung (Krankenkassenrecht)

Klaus Hamann, Mittwoch, 07.11.2007, 20:43 (vor 6230 Tagen)

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Aufgrund von Überschreitung der Altersgrenze falle ich aus dem studentischen Tarif raus. Normalerweise kann dieser auf Antrag um die Länge des Wehr-/ Ersatzdienstes verlängert werden. Dieser Antrag ist in meinem Fall jedoch abgelehnt worden, da ich vorher Halbwaisenrente bezogen hatte und deren Altergrenze aufgrund meines geleisteten Zivildienstes (während diesem natürlich keine Rente bezahlt wird) um ein Jahr verlängert wurde.
Allerdings war ich in dieser Zeit als Rentner versichert und die LVA hat die Kassenbeiträge bezahlt.
Somit hat diese eine Verlängerung (präziser gesagt "Verschiebung") meiner Meinung nach doch heigentlich nichts mit der anderen zu tun.
Oder täusche ich mich?
Was würde denn geschehen wenn ich die gesetzliche Kasse wechsele?
Darf prinzipiell nicht "zweimal" verlängert werden, oder hat das mit meiner bisherigen Kasse zu tun?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen,
vielen Dank,
Klaus

Re: Verlängerung der studentischen Versicherung

Sora, Donnerstag, 08.11.2007, 09:17 (vor 6229 Tagen) @ Klaus Hamann

Hallo Klaus, die studentische Pflichtversicherung endet grundsätzlich mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Verlängerung ist nur in Einzelfällen bei bestimmten persönlichen Ausnahmesituationen möglich. Beispiele hierfür wären eine schwere Erkrankung/Behinderung, Kindererziehung. Hierbei wird es sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Kasse handeln.

Eine generelle Verlängerung für die Dauer Wehr- oder Zivildienstes ist nur bei der kostenlosen Familienversicherung über 25 gesetzlich geregelt.
Ich denke, dass du das damit verwechselst.

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