Vergleich der Leistungen von 100 GKVs (Gesetzliche Krankenkassen)

nimms leicht, Montag, 25.05.2009, 23:34 (vor 5665 Tagen)

http://www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01A48D58DA92331B0A80BC3/Doc~E7EABC8E7BFD0418E856D60A97BAC966F~ATpl~Ecommon~Sspezial~Ap~E1.html

Im Link ein Bericht der FAZ über einen Kassenvergleich durch die Zeitschrift Finanztest.

Re: Vergleich der Leistungen von 100 GKVs

Vikingz, Dienstag, 26.05.2009, 01:11 (vor 5665 Tagen) @ nimms leicht

Sieh mal an die alte Tante AOK macht sich.
Die DAK + IKKs erstattet ja kaum etwas?

Re: Vergleich der Leistungen von 100 GKVs

GKVler, Dienstag, 26.05.2009, 22:00 (vor 5664 Tagen) @ Vikingz

na ja, nach dem die AOK-Gemeinschaft im letzten Jahrzehnt kräftig Federn lassen mußte, wirds so langsam Zeit dass sie mal ein wenig auf"s Gas-Pedal drücken - und dank Tante Ulla und dem Gesundheitsfonds (und der daraus resultierenden Mehreinnahmen) sind die Zeiten so günstig, wie lange nicht...
bleibt die Frage, ob die einzelnen Angebote den Versicherten nützen bzw. die Versorgung verbessern oder reines Marketing sind (wurde im Zusammenhang mit dem Hausarzttarif der AOK Bayern ja schon diskutiert)
Gruß GKVler

Re: Vergleich der Leistungen von 100 GKVs

Vikingz, Mittwoch, 27.05.2009, 01:28 (vor 5664 Tagen) @ GKVler

und wieso machen die BKK nicht mit?


http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36719/


Ärzteschaft
BKK-Hausarztvertrag in Bayern gescheitert

München – Die Verhandlungen über einen Hausarztvertrages in Bayern sind ohne Ergebnis abgebrochen worden. Der Bayerische Hausärzteverband und die von 16 Betriebskrankenkassen beauftragte GWQ ServicePlus AG konnten sich nicht auf einen laut Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen Vertrag einigen.

Laut GWQ ServicePlus AG sei insbesondere zu Form und Höhe der Vergütung kein gemeinsamer Nenner gefunden worden. Der Bayerische Hausärzteverband hat nach eigener Aussage das Schiedsverfahren bereits eingeleitet.

Der von den beteiligten Betriebskrankenkassen vorgelegte Entwurf sollte laut Servicegesellschaft die Position des Hausarztes als Lotse im Gesundheitssystem stärken und zugleich die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Der Bayerische Hausärzteverband habe andererseits einen Vertrag nach dem Modell der AOK Bayern gefordert. © hil/aerzteblatt.de

Re: Vergleich der Leistungen von 100 GKVs

platon67, Mittwoch, 27.05.2009, 07:45 (vor 5664 Tagen) @ Vikingz

Hallo Vikingz,

das ist eine lange Geschichte.... Ich versuche das mal, soweit möglich, kurz zu skizieren.

Wie immer geht es bei der ganzen Problemstellung eigentlich nur ums Geld. Die Hausärzte beklagen und das meiner Meinung nach teilweise durchaus zu recht, die in den letzten Jahren sinkenden Honorare und die nicht lkeistungsgrechte Vergütung . Mit ein ganz großes Problem in der ärztlichen Vergütung war das Problem, dass der Arzt, der eine Leistung erbringt, nicht wirklich weiss, welche Vergütung er dafür letzendlich erhält.

Allerdings wird von den Krankenkassen seit Jahren nachweislich immer mehr Geld in die ärztliche Gesamtvergütung gepumpt, das Geld kommt aber offensichtlich bei den Ärzten nicht an. D.h. hier gibt es ein internes Verteilungsproblem der Honorare innerhalb der Ärzteschaft. Auf die Verteilung der Honorare haben die Krankenkassen keinen Einfluss, diese erfolgt ausschliesslich durch die Kassenärztliche Vereinigung (=Standesvertretung der Ärzte). Mit ein Problem ist hierbei, dass gerade in Bayern in den letzten Jahren immer mehr Ärzte am Markt tätig sind. Die Gesamtvergütung steigt aber nicht aufgrund der Anzahl der Ärzte mit, sondern richtet sich nach den Versichertenzahlen. D. h. je mehr Ärzte am Markt tätig sind, um so kleiner ist der Anteil an der Gesamtvergütung je Arzt....!

Die Hausärzte in Bayern haben nun mit der AOK einen entsprechenden Hausarztvetrtrag ausgehandelt, dér eine spürbare Verbesserung und Transparenz der ärztlichen Vergütung beinhalten soll. U. a. erhält der Hausarzt für im Hausarztvertrag eingeschriebene Versicherte eine so genannte konatktunabhängige Pauschale von ca. 80 EUR. D.h. der Arzt bekommt das Geld auch dann, wenn der Patient zwar im Hausarztmoidell eingeschrieben ist, aber überhaupt nicht in der Praxis auftaucht. Das ist im Prinzip nichts neues, das gab es bisher auch schon, allerdings ín wesentlich geringerer Höhe.

Die AOK verfügt über eine völlig andere Versichertenstruktur als die BKKèn und Ersatzkassen. Die Versicherten der anderen Kassen sind i. d. R. gesünder und jünger und gehen nicht so häufig zum Arzt wie AOK Versicherte (und das ist nicht negativ gemeint, sondern der Versichertenstruktur geschuldet). D. h. die finanziellen Auswirkungen bei den BKKèn wären so schwerwiegend, dass diese Kassen bei Abschluss dieses Vertrages vermutlich relativ´schnell Zusatzbeiträge erheben müßten und damit in Ihrer Existenz bedroht wären.

Der Hausärztverband hat bei bei den Vertragsverhandlungen mit den anderen Kassen die Übernahme des Hausarztvertrages mit der AOK als Bedingung vorausgestzt. Diesem Diktat wollten sich die Kassen wg. der oben beschriebenen Auswirkungen nicht beugen. Darüber hinaus bietet der Vertrag keinerlei nachvollziehbaren Mehrleistungen -weder für den Versicherten noch für die Krankenkasse. Die Verhandlungen wurden abgébrochen und befinden sich nun im Schiedsverfahren.

Darüber hinaus ist die Wirkund der Hausarztmodelle nach wie vor umstritten. Der eigentliche Sinn hierbei ist die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Arzthopping. Also ein reines Kostensteuerungstool. In der Vergangenheit konnte diese Wirkung aber nicht annähernd nachgewiesen werden - was dazu führte, dass bereits existierende Hausarztmodelle (z. B. Barmer) wieder eingestampft wurden.
Der Versicherte hat durch die Teilnahme am Hausarztmodell der AOK eigentlich nur den Vorteil, dass er sich max. 30,00 EUR im Jahr Praxisgebühr spart, wenn er sich an die Regeln hält. Im Gegenzug schränkt er sich aber in der freien Arztwahl und Krankenhauswahl ein. Ein nennenswertes Mehr an Leistungen bekommt er im Hausarztmodell auch nicht.

Meine Erfahrung ist die, dass die Versicherten zu 95% nur an den Hausarztmodellen interessiert sind, um sich die Praxisgebühr zu sparen. Die meisten Versicherten leben das Hausarztmodell seit vielen Jahren ohne gesonderte Verpflichtung, d. h. sie gehen in der Regel zuerst zu Ihrem Hausarzt und lassen sich dann zu Fachärzten überweisen.

Übrigens - der Erlass der Praxisgebühr bei Teilnahme an einem Hausarztmodell ist eine reine Satzungsregelung der Krankenkasse. Es kann durcháus sein, dass die anderen Krankenkassen dann irgendwann einen Hausarztvertrag abschliessen aber nicht die Praxisgebühr erlassen....Mal sehen, wieviele Versicherte dann von ihren Hausärzten überzeugen lassen, sich in die entsprechenden Programme einzuschreiben.

Für eine weitergehende Beschäftigung mit diesem Thema empfehle ich die Seiten der www.kvb und www.bhaev. Sehr interessant und stellenweise auch sehr amüssant.

Ein Wort zum Schluss: Ich habe versucht, soweit es mir möglich war, das ganze wertneutral zu beschreiben. Sollte sich jemand angegriffen fühlen, war das nicht beabsichtigt!!


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