Ist Kuendigung der PKV anzufechten ? (Krankenkassenrecht)

Juergen, Dienstag, 13.11.2007, 06:08 (vor 6224 Tagen)

hallo,

ein Mann hat seine PKV leider gekuendigt, der Mann ist jetzt ohne Krankenversicherung. Da im Jahr 2007 ein Gesetz verabschiedet worden ist, dass man sich krankenversichern muss hat er eine Anfrage ueber eine Aufhebung der Kuendiung bei der PKV gestellt, dies wurde jedoch abgelehnt.

1.
Laut Aussage der PKV damals ist eine Kuendigung nur zum September jeden Jahres moeglich. Die PKV hat jedoch seine Kuendigung schon zum April akzeptiert und ihn frueher rausgelassen, da weiss er nicht ob da die PKV gegen irgendwas verstossen hat.
Internet: "In der Privaten Krankenversicherung (PKV) kann der Versicherungsnehmer (VN) jederzeit ordentlich mit dreimonatiger Frist zum Jahresende kündigen"

2.
Bundesverwaltungsamt:
"Hat der Versicherte noch keine neue Krankenkasse gewaehlt oder/und der alten Krankenkasse seine Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse (noch) nicht nachgewiesen, ist ein Widerruf nicht erforderlich, da der Eintritt der Wirksamkeit der Kuendigung einfach dadurch verhindert werden kann, dass der Nachweis unterbleibt".
http://www.bva.de/Fachinformationen/Krankenversicherung/Rundschreiben/Widerruf_Kuendigung.pdf

3.
Der private Krankenversicherungsschutz schreibt:
"Da in diesem Fall nur die Möglichkeit eines privaten
Krankenversicherungsschutzes besteht, sind die privaten
Versicherungsunternehmen verpflichtet, die betreffenden Personen
zu den Konditionen ihres alten Versicherungsvertrages
wieder aufzunehmen. Der Abschluss der Versicherung erfolgt ohne Risikoprüfung zu den gleichen Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden."

Dies ist leider alles an viele Bedingungen geknuepft:
http://www.pkv.de/downloads/PKV_im_SozRecht_0707_web.pdf


4.
Allgemein zum Widerruf einer Kuendigung:
"Für den Kündigenden besteht allenfalls die Möglichkeit, die Kündigung wegen Irrtums oder Drohung nachträglich anzufechten, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen."

Kann mir denn einer hilfreich sein wie man dem Mann helfen kann und ob die Kuendigung irgendwie anzufechten ist, da waere ich fuer jede Hilfe oder einen Tip sehr dankbar. Oder gibt es da einen guten Anwalt der da was durchbringen koennte?

Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ?

Thomas, Dienstag, 13.11.2007, 22:36 (vor 6224 Tagen) @ Juergen

Die Versicherungspflicht in der PKV gilt erst ab 1.1.2009. In der GKV gilt diese ab dem 1.4.2007. Ab dem 1.7.2007 gilt in der PKV ein Kontrahierungszwang für den Standardtarif.

Wenn Sie die PKV nicht gekündigt haben aufgrund des erwarteten Eintreten von GKV-Versicherungspflicht (z.B. als Arbeitsloser oder Angestellter unter JAEG) und diese GKV-Versicherungspflicht nicht eingetreten ist bzw. jetzt keine Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der GKV besteht, nur dann muss Sie die PKV zurücknehmen.

Wenn Sie aber gekündigt haben, nur weil Sie unversichert sein wollten bzw. Sie aus Ihrer alten PKV raus wollten und keine neue PKV gefunden haben, müssen Sie in den Standardtarif oder eine neue Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen.

Zum Standardtarif: Ab Ende 2008 wird es den Basistarif bei allen PKVen geben und dies auch mit einer von Ihnen gewünschten Selbstbeteiligung von 1200 Euro.

Und zuletzt: Bringen Sie bitte nicht PKV und GKV durcheinander: Eine Krankenkasse ist immer eine GKV und nie eine PKV, auch wenn sich einige Beamtenkrankenkassen fälschlicherweise bzw. aus historischen Gründen als Krankenkasse bezeichnen, sie sind und bleiben private Krankenversicherungen! Insofern beziehen sich die zitierten Rechtsquellen auf die GKV! Da Sie sich gegen die GKV entschieden haben, haben Sie keinen Anspruch mehr auf mehr als die Grundversorgung, d.h. den Standardtarif, wenn Sie die Spielregeln der PKV außerhalb des Beamtenbereichs nicht mehr erfüllen können: reich und gesund.

Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ?

Thomas, Dienstag, 13.11.2007, 22:39 (vor 6224 Tagen) @ Thomas

Ich bin jetzt mal böse und ich hoffe Sie verzeihen mir, aber rechtlich kommen Sie nur in den alten PKV-Tarif ohne Gesundheitsprüfung rein, wenn Sie juristisch nachweisen können, dass Sie bei Ihrer Kündigung nicht rechtsfähig waren, d.h. geistig nicht wussten, was Sie taten. Dass Sie vielleicht aus Unwissen nicht wussten, welche Folgen Ihre Handlung hatte, interessiert niemanden.

Re: Ist Kuendigung der PKV anzufechten ?

Juergen, Dienstag, 13.11.2007, 23:49 (vor 6224 Tagen) @ Thomas

Erstmal danke fuer die Antwort. Mal gucken ob ein Anwalt auf dem Rechtsgebiet da eine Idee hat. Sieht wohl so aus als wenn ich nochmal von neu anfange muss.

Oder waere das noch eine Moeglichkeit?

"Was passiert, wenn eine privat versicherte Person bei Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt und bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung erneut versicherungsfrei ist, d. h. aufgrund der Gehaltshöhe nicht versicherungspflichtig bleibt? Dauerte die gesetzliche Krankenversicherung länger als 12 Monate, so kann die Person zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und privater
Krankenversicherung wählen. Wenn sie jedoch weniger als 12
Monate gesetzlich versichert war, so wird die erforderliche Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht erfüllt. Da in diesem Fall nur die Möglichkeit eines privaten
Krankenversicherungsschutzes besteht, sind die privaten
Versicherungsunternehmen verpflichtet, die betreffenden Personen
zu den Konditionen ihres alten Versicherungsvertrages
wieder aufzunehmen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt
sind:
› Der alte Vertrag des Versicherten hat bei ein und demselben
Unternehmen mindestens fünf Jahre ununterbrochen bestanden.
› Die gesetzliche Krankenversicherung der betreffenden Person
hat längstens 12 Monate bestanden.
Der private Versicherungsvertrag tritt am Tag nach Beendigung
der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Der Abschluss
der Versicherung erfolgt ohne Risikoprüfung zu den gleichen
Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden.
Die bis zum Ausscheiden aus der privaten Krankenversicherung
gebildeten Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag
zuzuschreiben."

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