Kündigung nicht möglich? (Krankenkassenrecht)

A., Donnerstag, 15.11.2007, 08:23 (vor 6219 Tagen)

Mein Freund war bisher bei der AOK in NRW versichert. Nun hat er recht kurzfristig einen Job bei mir in Baden Württemberg bekommen und ist zu mir gezogen.
Das er dann plötzlich zur AOK BaWü gehört, ist zwar ärgerlich (höherer Beitragssatz), aber verständlich (weil gleiche Kasse).

Da er aber nichts unterschrieben hat, dass er zur AOK BaWü will und nun mehr zahlen soll, hat er gekündigt. Nun heisst es, er könne nicht vor Februar 2009 wechseln. Eine Frau bei der AOK NRW meinte jedoch, er könne jederzeit kündigen, da er schon mehrere Jahre bei der AOK ist.

Das kann doch nicht sein, dass er erst wieder 18 Monate bei der AOK BaWü bleiben muss bevor er kündigen kann, oder?

Re: Kündigung nicht möglich?

Sora, Donnerstag, 15.11.2007, 08:55 (vor 6219 Tagen) @ A.

Das Wahlrecht zwischen "letzter" AOK und Wohnort-AOK liegt einzig und allein bei ihm selbst. Wenn bei der AOK BaWü nichts unterschrieben wurde, muss er nicht dort hin.
Dein Freund soll sich an die AOK NRW wenden und dort angeben, dass er einen neuen Arbeitgeber in BaWü hat, aber gerne in NRW versichert bleiben möchte. Ich denke, dass man sich dann von dort aus um eine Ummeldung kümmern wird.
Grundsätzlich ist innerhalb der AOKen bei Umzug in ein anderes Bundesland ein Wechsel ohne Kündigungfristen möglich, um eine wohnortnahe Betreuung (wenn vom Versicherten gewünscht!) anbieten zu können.
Da dies ein interne Kassenwechsel ist, gilt natürlich dann auch keine neue Bindefrist.

Re: Kündigung nicht möglich?

Matze, Freitag, 23.11.2007, 09:26 (vor 6211 Tagen) @ Sora

Hallo!

Zunächst mal: Es gibt keine AOK NRW! Es gibt lediglich eine AOK Rheinland/Hamburg (mit 14,3) und eine AOK Westfalen-Lippe (mit 13,8). Die AOK Baden-Württemberg berechnet übrigens 14,5 - der Unterschied zur AOK Rheinland/Hamburg wäre also eher gering.

Wenn er keine neue Kasse gewählt hat - bleibt er übrigens ohnehin automatisch bei seiner letzten Krankenkasse - die er dem Arbeitgeber ja sicher angebenen + per Mitgliedschaftsbescheinigung angezeigt hat. Also eben bei der AOK von "früher".

Es sei denn, er hat (z. B. bei den ganzen Einstellungspapieren) eine Wahlerklärung zur AOK Baden-Württemberg unterschrieben. Dann wäre tatsächlich eine neue Mitgliedschaft zustande gekommen - die nur noch zu ändern/stornieren wäre, wenn die ersten 14 Tage der neuen Beschäftigung noch nicht vorbei sind.

Und diese neue Mitgliedschaft würde dann tatsächlich theoretisch eine neue 18monatige Bindefrist nach sich ziehen. Die allerdings praktisch bei einem Wechsel innerhalb der AOK-Gemeinschaft keine Rolle spielt. Falls jedoch tatsächlich eine rechtmäßige Mitgliedschaft bei der AOK Baden-Württemberg zustande gekomen ist - kann er nicht mehr zu seiner "alten" AOK zurück, denn dort gehört er nicht mehr zum zugangsberechtigten Personenkreis (weil er ja nicht mehr da wohnt oder arbeitet).


Fazit: Es hängt also an zwei Dingen:
1. Hat er eine Wahlerklärung zur AOK Baden-Württemberg unterschrieben? Wenn nicht - ist eine Mitgliedschaft dort nie rechtmäßig zustande gekommen. Falls ja:
2. Sind die ersten 14 Tage der neuen Beschäftigung schon rum? Wenn nicht, schnell die "alte" AOK anrufen, dass die eine Mitgliedsbescheinigung zum neuen Arbeitgeber senden - damit dieser die entsprechenden Meldungen machen kann. Falls ja - hat er wohl Pech und muss erstmal dort bleiben.

Grüße, Matze.

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