Krankengeld bei Pflege des Kindes (Krankenkassenrecht)

Bettina @, Samstag, 17.11.2007, 17:12 (vor 6216 Tagen)

Hallo, meine Frage lautet: Ich bin privat krankenversichert, mein Mann ist in der gesetzlichen Krankenkasse und unser Kind ist bei ihm mit versichert. Wenn nun das Kind krank ist und ich zuhause bleibe, zahlt dann die Krankenkasse meines Mannes das Krankengeld?

Re: Krankengeld bei Pflege des Kindes

Matze, Freitag, 23.11.2007, 09:06 (vor 6211 Tagen) @ Bettina

@ Bettina:

Nein, selbstverständlich zahlt die Krankenkasse Deines Mannes Dir KEIN Kinderpflegekrankengeld, wenn Du daheim bleibst. Wieso sollte sie auch? Schließlich bist Du ja nicht dort versichert.

§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB V:
"Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist."

Betonung also auf: VERSICHERTE, die zur Pflege daheim bleiben - Du jedoch bist nicht (gesetzlich) versichert. Es hat also lediglich Dein Mann auf 10 bezahlte Kinderpflegetage Anspruch - und auch wirklich nur auf 10, nicht etwa auf 20, wie etwa Alleinerziehende.

Grüße, Matze.

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