Re: Krankengeld bei Pflege des Kindes (Krankenkassenrecht)
@ Bettina:
Nein, selbstverständlich zahlt die Krankenkasse Deines Mannes Dir KEIN Kinderpflegekrankengeld, wenn Du daheim bleibst. Wieso sollte sie auch? Schließlich bist Du ja nicht dort versichert.
§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB V:
"Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist."
Betonung also auf: VERSICHERTE, die zur Pflege daheim bleiben - Du jedoch bist nicht (gesetzlich) versichert. Es hat also lediglich Dein Mann auf 10 bezahlte Kinderpflegetage Anspruch - und auch wirklich nur auf 10, nicht etwa auf 20, wie etwa Alleinerziehende.
Grüße, Matze.
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- Krankengeld bei Pflege des Kindes -
Bettina,
17.11.2007, 17:12
- Re: Krankengeld bei Pflege des Kindes - Matze, 23.11.2007, 09:06